Menschenhandel – nach international gültiger Definition das Anwerben, Anbieten, Verbringen, Vermitteln, Beherbergen oder Annehmen von Menschen zum Zwecke der Ausbeutung – wird in der Schweiz durch Artikel 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt.
Nichts weniger als moderne Sklaverei: Menschen werden unter Zwang in der Prostitution, als Arbeitskraft oder in der Bettelei ausgebeutet. Von Menschenhandel wird gesprochen, wenn jemand durch Gewalt, Täuschung, Drohung oder Nötigung angeworben, vermittelt und ausgebeutet wird.
Opfer von Menschenhandel leben in Armut und Not, haben keine Ausbildung und keine Arbeit. Sie träumen von einer Zukunft in der Schweiz. Für die Menschenhändler ist es ein Leichtes, diesen Menschen falsche Versprechungen zu machen.
Menschenhandel ist ein grenzüberschreitendes Verbrechen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Akteuren ist unabdingbar, um Menschenhandel wirksam zu bekämpfen.