Menschenhandel ist moderne Sklaverei

Menschenhandel – nach international gültiger Definition das Anwerben, Anbieten, Verbringen, Vermitteln, Beherbergen oder Annehmen von Menschen zum Zwecke der Ausbeutung – wird in der Schweiz durch Artikel 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt.

Nichts weniger als moderne Sklaverei: Menschen werden unter Zwang in der Prostitution, als Arbeitskraft oder in der Bettelei ausgebeutet. Von Menschenhandel wird gesprochen, wenn jemand durch Gewalt, Täuschung, Drohung oder Nötigung angeworben, vermittelt und ausgebeutet wird.

Der Händler und sein Opfer : Aus Angst vor den Folgen bleibt das Opfer stumm.

Opfer und Täter

Opfer von Menschenhandel leben in Armut und Not, haben keine Ausbildung und keine Arbeit. Sie träumen von einer Zukunft in der Schweiz. Für die Menschenhändler ist es ein Leichtes, diesen Menschen falsche Versprechungen zu machen.

Die Hilferufe der Opfer können auch indirekt erfolgen

Strafverfolgung

Menschenhandel ist eine Straftat. In der Schweiz haben die Opfer Rechte.

Die Kantonspolizeien sind an koordinierten Aktionen beispielsweise mit Europol beteiligt.

Kooperation

Menschenhandel ist ein grenzüberschreitendes Verbrechen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Akteuren ist unabdingbar, um Menschenhandel wirksam zu bekämpfen.

Die Opfer befinden sich in einem Abhängigkeitsverhältnis, in dem ihnen jegliche Möglichkeit zur Selbstbestimmung genommen wird. Die Opfer werden wie Waren behandelt.

Fallbeispiele

Clara, 19 Jahre alt, mit der „Loverboy-Taktik“ reingelegt. Sumalee, 26 Jahre alt, sexuell versklavt.

Kalina, Opfer von Menschenhandel, und eine Ärztin, dich sich Sorgen macht.

Kampagne

Sensibilisierungskampagne - medizinische Fachpersonen können eine entscheidende Rolle spielen.

Finanzhilfe

Finanzielle Unterstützung für Organisationen und Projekte im Kampf gegen den Menschenhandel.

Letzte Änderung 12.01.2023

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