Um keine Fingerabdrücke am Tatort zu hinterlassen, tragen Straftäter häufig Handschuhe, in der Hoffnung, einer Identifizierung zu entgehen. Die Polizei kann jedoch am Tatort weitere Spuren sichern, die einen eindeutigen Rückschluss auf die Täterschaft zulassen. Diese Spuren basieren auf Desoxyribonukleinsäure, besser bekannt als DNA. DNA ist in der Strafverfolgung matchentscheidend, da sie für jeden Menschen einmalige Erbgutinformationen enthält – einzige Ausnahme: eineiige Zwillinge, weil sie exakt dieselbe DNA besitzen.
Wird an einem Tatort eine DNA-Spur sichergestellt, führt der Weg anschliessend über eines der sieben in der Schweiz anerkannten DNA-Analyselabore, die mit hochmoderner Technologie ausgestattet sind. Dort wird das DNA-Profil aus dem Spurenmaterial extrahiert.
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Erstellung eines DNA-Profils:
- DNA-Personenprofil: DNA wird von Verdächtigen, Opfern oder Verstorbenen entnommen – oftmals durch einen Abstrich der Wangenschleimhaut.
- DNA-Spurenprofil: DNA wird aus am Tatort gefundenen Spuren extrahiert – seien es Haare, Hautzellen, Sperma oder Blut.
Nur auf Anordnung einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts dürfen DNA-Profile zur Aufklärung eines Verbrechens (zum Beispiel Mord) und eines Vergehens (zum Beispiel einfache Körperverletzung) erstellt werden. Ausserhalb eines Strafverfahrens können mittels DNA-Profilen vermisste, unbekannte oder tote Personen identifiziert werden.
Die DNA-Personen- und DNA-Spurenprofile werden in der nationalen Datenbank CODIS (Combined DNA Index System) gespeichert. Neu erstellte DNA-Profile werden mit den bereits in CODIS vorhandenen DNA-Profilen abgeglichen. Dabei kann es zu drei Arten der Übereinstimmung kommen:
- Spur-Person-Übereinstimmung: Eine am Tatort gefundene DNA-Spur passt zu einer in der Datenbank registrierten Person. Die Polizei hat nun die Möglichkeit, die identifizierte Person zu befragen und Licht ins Dunkel zu bringen.
- Person-Spur-Übereinstimmung: Das DNA-Profil einer erstmalig in der Datenbank aufgenommenen Person ergibt einen Treffer mit einer dort gespeicherten Tatortspur. Auch lange zurückliegende Delikte, sogenannte Cold Cases, können so gelöst werden.
- Spur-Spur-Übereinstimmung: Lässt sich kein Zusammenhang zwischen einer Tatortspur und den in der Datenbank registrierten Personen herstellen, muss das nicht das Ende der Recherche sein. Häufig lassen sich durch übereinstimmende DNA-Spuren auch verschiedene Tatorte in Zusammenhang bringen: Die Täterschaft bleibt zwar (noch) unbekannt, doch ist erwiesen, dass sie oder er an mehreren Tatorten aktiv war. Diese Treffer können oftmals bis dahin unerkannte Verbindungen zwischen ungelösten Verbrechen ans Licht bringen.
Die Regeln für den Umgang mit DNA-Profilen und der DNA-Datenbank sind gesetzlich festgelegt. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte hat oberste Priorität – von der Probenahme über die Auswertung, den Abgleich in der Datenbank bis zur Löschung. Beispielsweise hat einzig die im Auftrag von fedpol vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich betriebene DNA-Koordinationsstelle direkten Zugriff auf CODIS. Die zugehörigen Personen- oder Fallangaben werden unabhängig von den DNA-Profilen in einer anderen Datenbank gespeichert. Nur fedpol darf den Zusammenhang zwischen DNA- und Personendaten herstellen.
Wenn der Abgleich eines DNA-Spurenprofils in der DNA-Datenbank keinen Treffer liefert, gibt es seit dem 1. August 2023 weitere Möglichkeiten, um die Ermittlungen zu unterstützen. Die sogenannte Phänotypisierung erlaubt es, aus einer DNA-Spur die folgenden zusätzlichen Informationen zu äusserlich sichtbaren Merkmalen einer Täterin oder eines Täters zu gewinnen: Augen-, Haar- und Hautfarbe, biogeografische Herkunft und das ungefähre Alter. Auch der Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug kann weiterhelfen: Dabei wird in der DNA-Datenbank geprüft, ob ein dem Spurenprofil ähnliches DNA-Personenprofil zu finden ist – die Ähnlichkeit des DNA-Profils könnte auf einen möglichen Verwandtschaftsbezug hinweisen.
Beide Methoden, die Phänotypisierung wie auch der Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug, kommen nur bei schweren Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung zum Einsatz.
Auch hier spielen Wissenschaft und Forensik eng zusammen – jedes neue DNA-Profil kann den entscheidenden Hinweis zur Aufklärung eines Verbrechens liefern. Die im Jahr 2000 eingeführte nationale DNA-Datenbank ist mittlerweile ein fester Bestandteil in der Kriminalitätsbekämpfung – national und international.
Erklärvideos
- Was ist eigentlich DNA?
- Was sind eigentlich DNA-Profile?
- Was ist die DNA-Analyse?
- Was ist eigentlich die DNA Profil-Datenbank?
- Was ist eigentlich Phänotypisierung?
- Was ist eigentlich der Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug?
- Durchbruch dank Phänotypisierung?
- Aufklärung dank DNA-Datenbank
- Aufklärung von Alltagsdelikt dank DNA-Analyse
Letzte Änderung 19.12.2024