DNA und CODIS

Um keine Fingerabdrücke am Tatort zu hinterlassen, tragen Straftäter häufig Handschuhe, in der Hoffnung, einer Identifizierung zu entgehen. Die Polizei kann jedoch am Tatort weitere Spuren sichern, die einen eindeutigen Rückschluss auf die Täterschaft zulassen. Diese Spuren basieren auf Desoxyribonukleinsäure, besser bekannt als DNA. DNA ist in der Strafverfolgung matchentscheidend, da sie für jeden Menschen einmalige Erbgutinformationen enthält – einzige Ausnahme: eineiige Zwillinge, weil sie exakt dieselbe DNA besitzen.

Wird an einem Tatort eine DNA-Spur sichergestellt, führt der Weg anschliessend über eines der sieben in der Schweiz anerkannten DNA-Analyselabore, die mit hochmoderner Technologie ausgestattet sind. Dort wird das DNA-Profil aus dem Spurenmaterial extrahiert.

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Erstellung eines DNA-Profils:

  1. DNA-Personenprofil: DNA wird von Verdächtigen, Opfern oder Verstorbenen entnommen – oftmals durch einen Abstrich der Wangenschleimhaut.
  2. DNA-Spurenprofil: DNA wird aus am Tatort gefundenen Spuren extrahiert – seien es Haare, Hautzellen, Sperma oder Blut.

Nur auf Anordnung einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts dürfen DNA-Profile zur Aufklärung eines Verbrechens (zum Beispiel Mord) und eines Vergehens (zum Beispiel einfache Körperverletzung) erstellt werden. Ausserhalb eines Strafverfahrens können mittels DNA-Profilen vermisste, unbekannte oder tote Personen identifiziert werden.  

Letzte Änderung 19.12.2024

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