DNA und CODIS

Die DNA-Analyse heute

Die forensische DNA-Analyse gehört zum Alltag der Strafverfolgung – und das schon seit vielen Jahren. Zur Erstellung von DNA-Profilen gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Entweder wird DNA-Material direkt von einer Person wie einem Angeklagten, Opfern oder Verstorbenen entnommen (z. B. durch einen Wangenschleimhautabstrich);
  • oder das DNA-Material wird aus Spuren extrahiert, die am Tatort gefunden wurden (wie ein Haar, Hautzellen, Blut, Sperma, Speichel usw.).

Die Erstellung des DNA-Profils einer Person ist nur zur Aufklärung von Verbrechen oder Vergehen sowie zur Identifizierung von verstorbenen oder vermissten Personen zulässig. Sie muss von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht angeordnet werden.

Arten von Übereinstimmungen

Forensische DNA-Profile werden zentral in der nationalen DNA-Profil-Datenbank CODIS (Combined DNA Index System) gespeichert und bearbeitet. Auf diese Weise kann ein DNA-Profil, das anhand einer am Tatort gesicherten Spur erstellt wurde, mit den in CODIS gespeicherten Profilen verglichen werden. Eine Übereinstimmung kann in zwei verschiedenen Formen auftreten:

  • Spur-Personen-Übereinstimmung:
    Die am Tatort gefundene Spur stimmt mit einer in der Datenbank identifizierten Person überein. Sie kann daher dieser Person zugeordnet werden. Die Polizei kann die Person vernehmen, um ihre Rolle in dem Fall zu klären und die Spur am Tatort zu erklären.
  • Spur-Spur-Übereinstimmung:
    Die Spur stimmt mit einer anderen Spur überein, die bereits in der Datenbank verzeichnet ist, das heisst, sie stammt von demselben Spurengeber, aber die Person ist noch nicht identifiziert. Es ist also möglich, zwei Tatorte über denselben Spurengeber zu verbinden.  

Die DNA-Datenbank CODIS

Die Vorschriften und Rahmenbedingungen, die sich auf CODIS beziehen, sind im Gesetz verankert. Die DNA-Koordinationsstelle, die die Datenbank betreibt, und die DNA-Analyselabors sind die einzigen, die Kenntnis von DNA-Profilen haben.

Besondere Bedeutung wird dem Schutz der Persönlichkeitsrechte beigemessen. Für die Auswertung des standardisierten DNA-Profils einer Person werden nur die Informationen aus den nicht codierenden Teilen der DNA (forensisches DNA-Profil) verwendet. Zudem ist die Datenbank, die die DNA-Profildaten enthält, sowohl materiell als auch organisatorisch von der Datenbank mit den Personen- und Falldaten getrennt. Die Daten werden nur dann verknüpft, wenn sie übereinstimmen.

Letzte Änderung 13.04.2023

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