Ein Unbekannter stösst eine Person vor einen einfahrenden Zug – ein Tatort ohne klassische Spuren: keine Fingerabdrücke, keine DNA. Allerdings hat eine Überwachungskamera Bilder des Täters aufgenommen. Damit wird das Gesichtsbild zum wichtigsten Hinweis. Die neue Methode des Gesichtsbildabgleichs ergänzt die bereits bestehenden biometrischen Verfahren – so auch bei der Aufklärung von Verbrechen wie Pädokriminalität oder Geldautomatensprengungen, bei denen Bilder oft die einzige Spur sind.
Das von fedpol betriebene automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) wird nicht nur erneuert, sondern mit einem Modul zum Gesichtsbildabgleich erweitert. Dieses funktioniert ähnlich wie beim Fingerabdruck: Personenbilder von Tatorten, sogenannte Gesichtsbild-Spuren, werden in der Datenbank mit gespeicherten Gesichtsbildern bekannter Personen abgeglichen. Dabei kommen Algorithmen zum Einsatz, die auch mit Unschärfe, ungünstigem Aufnahmewinkel und Ähnlichem umgehen können.
Liefert das System Treffer, so werden diese in einem weiteren Schritt manuell durch Gesichtsbildexpertinnen und -experten bei fedpol überprüft. Das aus der Fingerabdruck-Verarbeitung bewährte Zusammenspiel zwischen Mensch und Maschine sorgt für maximale Genauigkeit und Qualität.
Der Gesichtsbildabgleich erfolgt ausschliesslich anhand der im AFIS gespeicherten Bilder aus Personenanfragen. Fotos aus sozialen Netzwerken oder von Ausweisen dürfen nicht verwendet werden. Der Gesichtsbildabgleich erfolgt immer im Einzelfall und nach einer Tat. Die automatische Überwachung von Personen in Echtzeit (Live Scan) – etwa durch Kameras im öffentlichen Raum – ist ausgeschlossen.
Das Projekt AFIS2026 führt die Schweizer Ermittlungsarbeit in eine neue Ära – zeitgemäss, zuverlässig und die verfügbare Technologie unter den Anforderungen des Datenschutzes optimal nutzend. Mehr Informationen über das Projekt AFIS2026 sind hier (PDF, 174 kB, 17.12.2024) verfügbar.
Letzte Änderung 19.12.2024