Ein Stadionverbot bedeutet, dass einer Person der Zutritt zu sämtlichen Fussball- und Eishockeystadien der oberen beiden Ligen verboten wird. Das Aussprechen und die Durchsetzung obliegt den einzelnen Stadionbetreiber respektive dem Heimklub. Das Stadionverbot ist eine privatrechtliche Massnahme. Bei einem Verstoss gegen ein Stadionverbot muss mit einer Verzeigung wegen Hausfriedensbruch gerechnet werden.
Zudem umfasst das „Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen“ weitere Möglichkeiten für Kantone und Städte, um sich vor gewalttätigen Fans zu schützen:
- Personen mit Rayonverbot dürfen sich vorübergehend in einem bestimmten Gebiet (Rayon) nicht aufhalten.
Rayonverbot
- Eine Meldeauflage verpflichtet die Person, sich zu bestimmten Zeiten, insbesondere während einer Sportveranstaltung, persönlich bei der Polizei zu melden.
- Gewalttätige Fans können für eine bestimmte Zeit mittels Polizeigewahrsam inhaftiert werden.
fedpol kann zudem eine Ausreisebeschränkung aussprechen, die einer Person die Ausreise in ein bestimmtes Land für eine gewisse Zeitdauer untersagt. Beispielsweise bei Auswärtsspielen eines Schweizer Teams in der Champions- oder Europa League. fedpol kann Stadionverbote empfehlen und bei einer Stadt- oder Kantonspolizei Rayonverbote und Meldeauflagen beantragen.
Um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten – also auch bei der Hin- und Rückfahrt – kann die Polizei die gegnerischen Fans räumlich trennen. Sie kann vorgeben, an welchen Zielbahnhöfen Züge mit Fans halten sollen und auf welchen Routen Fanmärsche stattfinden können. Zudem werden die beiden Fangruppen nach Spielende gestaffelt aus dem Stadion gelassen.
Bei Länderspielen der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft setzt fedpol sogenannte Szenekenner ein. Diese Polizisten und Polizistinnen kennen die Sportszene und können situativ eingreifen, wenn Fans gewalttätig werden. Sie haben auch einen präventiven Auftrag, indem sie die Fans begleiten und unterstützen, beispielsweise wenn es darum geht, mit ausländischen Behörden sicherheitstechnische Fragen zu klären.
Letzte Änderung 18.06.2019