Finanzhilfen für Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen
Minderheiten, welche einer Bedrohung durch Angriffe im Zusammenhang mit Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus ausgesetzt sind, haben ein besonderes Schutzbedürfnis, wenn das Risiko eines solchen Angriffs dasjenige der allgemeinen Bevölkerung übersteigt. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beurteilt dieses Schutzbedürfnis.
fedpol kann auf Gesuch hin Projekte privater oder öffentlicher Organisationen finanziell unterstützen, welche zu einer Erhöhung der Sicherheit der betroffenen Minderheiten beitragen. Konkret können Finanzhilfen für kriminalpräventive Massnahmen mit folgenden Zwecken ausgerichtet werden:
- Schutz baulicher oder technischer Art
- Ausbildung in den Bereichen Risikoerkennung und Bedrohungsabwehr
- Sensibilisierung hinsichtlich vorhandener Bedrohungen
Gesuche
Falls Sie ein Gesuch einreichen möchten, beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Ihr Projekt muss bereits zu mindestens 50 Prozent finanziert sein. Die von fedpol geleistete Unterstützung beträgt maximal 50 Prozent der gesamten Ausgaben.
- Die Gesuche müssen bestimmten Vorgaben entsprechen (siehe Artikel 10 der Verordnung).
- Richtlinie (PDF, 205 kB, 22.06.2020)
Ihr vollständiges Dossier enthält:
- Ausgefülltes Gesuchsformular (DOC, 65 kB, 22.06.2020)
- Statuten Ihrer Organisation
- Offerte für geplante Massnahme
- Kostenvoranschlag bei einer geplanten baulichen Massnahme (dreistelliger Baukostenplan)
- Budget Ihrer Organisation für das laufende Jahr sowie Finanzplan für die Folgejahre
- Jahresrechnungen Ihrer Organisation der letzten zwei Jahre
- Einzahlungsschein Ihrer Organisation
Senden Sie uns bitte das Dossier sowohl elektronisch als per Post (Gesuchsformular unterschrieben) zu.
Letzte Änderung 07.09.2020
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Nationale polizeiliche Kriminalprävention
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