Meldepflichtige Waffen
Meldepflichtige Waffen
Um meldepflichtige Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile zu erwerben, benötigen Sie einen schriftlichen Vertrag. Er beinhaltet Angaben zur erwerbenden und übertragenden Person sowie zur Waffe. Handelt es sich um eine Feuerwaffe, hat die übertragende Person innert 30 Tagen nach Vertragsschluss eine Kopie des Vertrags an das kantonale Waffenbüro der Erwerberin bzw. des Erwerbers zu senden.
Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein
Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe
Kantonale Waffenbüros
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen meldepflichtigen Waffen finden Sie in folgenden Merkblättern:
- Merkblatt für den Handel mit Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen (PDF, 535.09 KB)
- JET PROTECTOR JPX und JPX4 der Firma Piexon (PDF, 303.50 KB)
- Pepper Gun der Firma Mace USA (PDF, 34.21 KB)
- Matchluftpistolen und Matchluftgewehre (PDF, 58.77 KB)
- Schussfähige Miniaturkanonen, Böllerkanonen (PDF, 44.23 KB)
- Schreckschusswaffen die über eine Abschussvorrichtung für pyrotechnische Gegenstände verfügen oder mit einer solchen ausgerüstet werden können (PDF, 38.36 KB)
- Schreckschusswaffen, die über keine Abschussvorrichtung für pyrotechnische Gegenstände verfügen und nicht mit einer solchen ausgerüstet werden können (PDF, 173.80 KB)
nach oben Letzte Änderung 20.11.2019