Gesetz für Flugpassagierdaten: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 13.04.2022 - Die Nutzung von Flugpassagierdaten ist in über 60 Staaten bereits heute ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität. Auch die Schweiz soll künftig die entsprechenden Daten nutzen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 die Vernehmlassung für das Flugpassagierdatengesetz (FPG) eröffnet.

Die Schweiz ist ein wichtiger Knotenpunkt im internationalen Flugverkehr. Sie verzeichnete vor der Pandemie über 58 Millionen Flugpassagiere. Bei der Buchung eines Fluges werden durch die Airlines Informationen der einzelnen Passagierinnen und Passagiere in je einem Fluggastdatensatz (sogenannter Passenger Name Record, kurz PNR) zusammengefasst - auch in der Schweiz. Bei Flügen in ein Land, das PNR nutzt, sind Luftverkehrsunternehmen heute verpflichtet, den dortigen Behörden die Flugpassagierdaten zur Verfügung zu stellen.

Fluggesellschaften, die von der Schweiz aus starten und in der EU, in den USA oder in Kanada landen, müssen diese Daten an die Behörden der Zieldestination weitergeben. Weltweit haben 62 Länder - darunter alle EU-Staaten - Stellen eingerichtet, die diese Informationen über Flugpassagiere für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus auswerten. Die Schweiz selber kann die Daten nicht nutzen, weil derzeit eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt. Damit riskiert sie, dass Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, unerkannt in die Schweiz und in den Schengen-Raum gelangen können.

Künftig soll auch die Schweiz diese PNR-Daten nutzen können. Dafür ist eine gesetzliche Grundlage notwendig. Der Bundesrat hat für das entsprechende Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (FPG) nun die Vernehmlassung eröffnet.

Stärkung der Sicherheit in der Schweiz

PNR-Daten erlauben es, Terroristen oder Personen, die eine andere schwere Straftat begangen haben, noch vor dem Abflug oder vor der Einreise in die Schweiz zu identifizieren. Die Polizei kann damit rechtzeitig notwendige Massnahmen ergreifen. Mit PNR-Daten ist es möglich, für eine polizeiliche Ermittlung Angaben über die Reisebewegungen einer Person zu erhalten und Muster zu erkennen. So lassen sich kriminelle Organisationen und Netzwerke aufdecken sowie verdächtige Personen, aber auch potenzielle Opfer von Menschenhandel gezielt erkennen.

Die Nutzung von PNR ist eine internationale Verpflichtung: Der UNO-Sicherheitsrat fordert die Staatengemeinschaft mit drei Resolutionen auf, nationale PNR-Systeme aufzubauen. Die Beschlüsse sind auch für die Schweiz verbindlich. Die Nutzung dieses Instruments ist zudem Bedingung, damit die Schweiz weiterhin im Visa-Waiver-Program (VWP) der USA verbleiben kann. Das Programm ermöglicht es Schweizerinnen und Schweizern, für touristische oder geschäftliche Zwecke visafrei in die Vereinigten Staaten einzureisen.

PNR-Daten und Datenschutz

Zu den PNR-Daten gehören Daten wie Vor- und Nachname, Adresse und Telefonnummer, Kreditkarte oder PayPal. Das Flugpassagierdatengesetz regelt die Aufgaben und die Organisation der Nationalen Stelle für die Bearbeitung der Flugpassagierdaten (Passenger Information Unit, kurz PIU), die dem Bundesamt für Polizei fedpol unterstellt ist. Die PIU setzt sich aus Personal des Bundes und entsendetem Personal der Kantone zusammen. Sie bearbeitet Flugpassagierdaten aus dem In- und Ausland und übermittelt die Ergebnisse ihrer Bearbeitung an die zuständigen Behörden.

Der Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Flugpassagiere ist dabei gewährleistet: Einzig das Personal der Zentralstelle PIU darf zur Erfüllung der Aufgaben auf die Flugpassagierdaten zugreifen. Sensible Daten (z.B. die religiöse Überzeugung, welche aus spezifischen Essensbestellungen hervorgehen kann) sind kein Bestandteil des übermittelten PNR-Datensatzes. Die Flugpassagierdaten werden nach Ablauf von sechs Monaten automatisch pseudonymisiert, das heisst, dass identifizierende persönliche Informationen wie zum Beispiel Name, Kontakt- und Geburtsdaten nicht mehr sichtbar sind. Ein Rückschluss auf die Identität einer Person ist somit nicht mehr möglich. Diese Pseudonymisierung lässt sich nur noch bei einem konkreten Verdacht aufheben und bedingt überdies die Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts. Nach insgesamt fünf Jahren werden die PNR-Daten vollständig gelöscht. Jede Person kann bei fedpol Auskunft darüber verlangen, ob die PIU Daten über sie bearbeitet.

Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Juli 2022.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Polizei fedpol, T +41 58 463 13 10, media@fedpol.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Bundesamt für Polizei
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Letzte Änderung 30.01.2024

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