Bundesrat bekräftigt Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung

Bern, 25.11.2020 - In der Schweiz leben schätzungsweise 22 400 Mädchen und Frauen, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder gefährdet sind, verstümmelt zu werden. Obwohl die sexuellen Verstümmelungen an Frauen in der Schweiz eine Straftat sind, kam es bisher nur zu einer einzigen Verurteilung. An seiner Sitzung vom 25. November 2020 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats von alt Nationalrätin Nathalie Rickli (18.3551 "Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen") verabschiedet, der verschiedene Massnahmen für einen besseren Schutz von Mädchen und Frauen vorsieht. Im Fokus stehen dabei neben der Strafverfolgung eine intensive Präventionsarbeit und die engere Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure.

Seit 2012 steht die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe (Art. 124 StGB). Bestraft werden nicht nur Beschneiderinnen und Beschneider, sondern auch die Eltern oder Verwandten, die ein Mädchen beschneiden lassen. Und: Bestraft wird auch, wer die Beschneidung im Ausland durchgeführt oder ermöglicht hat. Diese strafrechtliche Verfolgung ist ein klares Signal und wichtiges Element in der Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung. Der heute vom Bundesrat gutgeheissene Bericht zeigt auf, dass die schweren Delikte innerhalb der Familie oder des sozialen Umfelds stattfinden und die Opfer in den meisten Fällen Kleinkinder oder Kinder sind. Die Verankerung der weiblichen Genitalverstümmelung in den unterschiedlichsten Kulturen und die starke Bindung der Betroffenen an die eigene Familie erschweren deshalb die strafrechtliche Verfolgung. Es zeigte sich in den letzten Jahren, dass das Strafrecht allein kein Umdenken bewirken oder tief verwurzelte Überzeugungen und Wertesysteme verändern kann. Daher braucht es gemäss Bericht verschiedene und differenzierte Handlungsansätze, um diese schweren Körperverletzungen mit gravierenden seelischen Folgen nachhaltig zu bekämpfen.

Zusammenarbeit stärken, Datenlage verbessern

Der Bundesrat setzt deshalb auf einen umfassenden Lösungsansatz, der sich auf mehrere Säulen stützt: Strafverfolgung und Prävention, interdisziplinäre Vernetzung, Stärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit sowie Betreuung und gesundheitliche Versorgung der betroffenen Mädchen und Frauen.

Der Bund beteiligt sich insbesondere an der Finanzierung des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz. Um ein umfassendes gesamtschweizerisches Bild der von der weiblichen Genitalverstümmelung bedrohten und betroffenen Mädchen und Frauen zu erhalten, sowie um die Wirksamkeit getroffener Massnahmen zu evaluieren, prüft der Bund ausserdem Massnahmen zur Verbesserung der Datenlage.

Darüber hinaus will der Bundesrat auf nationaler Ebene den Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller vom Thema betroffenen Stellen auf Ebene Bund und Kantone weiterführen und ausbauen. So soll ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Gesundheit, Strafverfolgung und Justiz, aber auch Integration, Asyl, Gleichstellung und Kindesschutz gebildet werden, welches die Massnahmen von Bund und Kantonen begleitet.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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