Das SIRENE-Büro Schweiz

SIRENE steht für "Supplementary Information REquest at the National Entry", also für "Nationale Kontaktstelle für den Austausch zusätzlicher Informationen". In der Schweiz ist das SIRENE-Büro bei der Einsatzzentrale fedpol angegliedert. Das SIRENE-Büro dient als Ansprechstelle für die zugriffsberechtigten Behörden wie die Kantonspolizeien, das Grenzwachtkorps, das Bundesamt für Justiz, das Staatssekretariat für Migration, die visaausstellenden Botschaften und Konsulate im Ausland, die kantonalen Migrationsämter sowie weitere Behördenstellen.

Das SIRENE-Büro Schweiz besteht aus Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der internationalen Fahndung. Diese zentrale Stelle steuert, koordiniert und bearbeitet alle ein- und ausgehenden SIS-Fahndungen und ist bei einem Trefferfall für die gesamte Fallbearbeitung zuständig. Nur die Mitarbeitenden des SIRENE-Büros haben direkten Zugriff auf das SIS und können Daten eingeben, bearbeiten und löschen. Der Abteilungsleiter der Einsatzzentrale fedpol ist zugleich "Head of SIRENE", also Leiter des nationalen SIRENE-Büros. Dieser vertritt in dieser Funktion die Schweiz in den entsprechenden Arbeitsgruppen der EU in Brüssel.

Die Aufgaben des SIRENE-Büros sind gesetzlich verankert (Schengener Durchführungsübereinkommen, SDÜ; Strafgesetzbuch, StGB; Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes, BPI; Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems und das SIRENE-Büro, N-SIS-VO).

Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 27.02.2024

Zum Seitenanfang

https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/polizei-zusammenarbeit/international/schengen/sirene-buero.html