Bevor Sie uns kontaktieren
fedpol erhält zu verschiedenen Themen viele Anfragen. Wir haben hier für Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt. Damit Sie möglichst rasch eine Antwort erhalten, bzw. zur kompetenten Stelle geleitet werden, bitten wir Sie zuerst die folgenden FAQs durchzulesen.
Zu Ihrem Verständnis: Rolle und Aufgaben fedpol
Für Bürgerinnen und Bürger ist in den meisten Fällen die Kantonspolizei die richtige Ansprechpartnerin.
fedpol ist für die Koordination zwischen den Kantonspolizeien zuständig und dient als Drehscheibe für die internationale Zusammenarbeit. Als Polizeibehörde des Bundes ist sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt. In der Schweiz kümmern sich die Kantone um den Schutz der öffentlichen Sicherheit. Dies bedeutet, dass fedpol den Kantonspolizeien nicht übergeordnet ist.
Zu den Hauptaufgaben von fedpol gehören die Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität (bspw. organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Korruption), die nationale und internationale Zusammenarbeit sowie der Schutz von Personen und Gebäuden des Bundes und von völkerrechtlich geschützten Personen.
Im Notfall wählen Sie die Nummer 117 oder wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizeistelle.
Wie können wir Ihnen helfen? (FAQ alphabetisch geordnet)
Drogenmissbrauch, organisierte Kriminalität, Betrug, Diebstahl, Erpressung oder Gewaltaufrufe im Internet und auf sozialen Medien?
Sie möchten eine Anzeige erstatten?
Sie oder jemand, den Sie kennen, wurde Opfer einer Straftat und Sie möchten es melden oder Anzeige erstatten?
- Bitte kontaktieren Sie die nächstgelegene Polizeistelle. Hier finden Sie den Kontakt zu den Polizeistellen in der Schweiz: suisse e-police.
Sie befinden sich im Ausland und möchten eine Anzeige erstatten?
- Bitte kontaktieren Sie die nächstgelegene Polizeistelle an Ihrem Aufenthaltsort.
- Allgemeiner Notruf europaweit: 112.
Sie haben bereits Anzeige erstattet und haben eine Frage dazu?
- Bitte kontaktieren Sie die Polizeistelle, bei der Sie Anzeige erstattet haben.
Bitte beachten Sie: Sie können bei fedpol keine Anzeige einreichen.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Mission von fedpol
Sie möchten eine Beschwerde gegen fedpol einreichen?
Bitte beachten Sie: fedpol nimmt ausschliesslich Beschwerden, die sich gegen das Bundesamt für Polizei richten, entgegen. In der Schweiz liegt die territoriale Polizeihoheit bei den Kantonen. Das bedeutet, dass fedpol keine Oberaufsicht über die Kantonspolizeien hat. Mit Beschwerden, Fragen oder Kritik wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Stelle.
- Hier nehmen wir Ihre Beschwerde gegen fedpol entgegen. Beschwerden gegen andere Polizeien, Organisationen oder Behörden können wir nicht beantworten.
Sie haben Fragen oder Hinweise zu der Webseite von fedpol?
- Fehler, Mängel oder Links, die nicht funktionieren, können Sie uns gerne melden. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und gegebenenfalls Anpassungen machen.
- Hier nehmen wir Ihre Hinweise entgegen.
Sie haben Fragen zu einer Busse im Strassenverkehr?
- Bitte kontaktieren Sie die Polizeistelle, die die Busse ausgestellt hat. Hier finden Sie den Kontakt zu den Polizeistellen in der Schweiz: suisse e-police.
Sie haben im Ausland eine Busse erhalten und haben eine Frage dazu?
- Bitte kontaktieren Sie die zuständige Polizei im Ausland.
Bitte beachten Sie: In der Schweiz existiert keine nationale Datenbank der erteilten Verkehrsbussen. Ansprechpartner sind immer die ausstellenden Behörden. fedpol als Drehscheibe für die Zusammenarbeit zwischen der Polizei in der Schweiz und im Ausland arbeitet in Sachen Bussen nur mit Behörden und nicht mit Privatpersonen zusammen.
Haben Sie Fragen zum Strassennetz, zum Verkehrsmanagement oder zur Strassenverkehrsgesetzgebung?
- Bitte kontaktieren Sie das Bundesamt für Strassen (ASTRA)
Sie erhalten im Namen der Polizei Betrugmails?
Sie erhalten Phishingmails?
Jemand verlangt von Ihnen Geld für eine Dienstleistung, die nicht erbracht wurde?
- Bitte beantworten Sie diese E-Mails nicht. Klicken Sie auf keine unbekannten Links. Überweisen Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
- Melden Sie die E-Mails dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS.
- Weitere Informationen zu Romance-Scam (Heiratsschwindel gegen finanzielle Zuwendung), Betrug auf Online-Marktplätzen, Money Mules und Phishing finden Sie bei der Schweizerischen Kriminalprävention.
Sie haben Fragen zur Einreise in die Schweiz, zum Aufenthalt oder zu Visabestimmungen?
- Bitte kontaktieren Sie das Staatssekretariat für Migration
Sie möchten Material in die Schweiz einführen oder haben weitere Fragen zum Grenzübertritt in die Schweiz?
- Bitte kontaktieren Sie das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit
Sie möchten wissen, welche Explosivstoffe in der Schweiz erlaubt sind, was Sie mit oder ohne Bewilligung importieren können?
- Bitte konsultieren Sie unsere Webseite zu Sprengstoff / Pyrotechnik
- Dort finden Sie auch das Formular für ein Einfuhrgesuch
- Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte die Zentralstelle Explosivstoffe von fedpol
Vorläuferstoffe: Sie möchten einen Verdacht melden?
Die Öffentlichkeit und die betroffenen Branchen können jeden verdächtigen Vorfall (Verkauf, Diebstahl, Verlust oder Verschwinden von Vorläuferstoffen) bei fedpol melden: Kontakt und Formular.
- Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema illegale Herstellung von Sprengstoff mittels gefährlichen Vorläuferstoffen.
Sie möchten einen Verdacht auf Geldwäscherei melden?
- Bitte kontaktieren Sie die nächstgelegene Polizeistelle. Hier finden Sie den Kontakt zu den Polizeistellen in der Schweiz: suisse e-police.
Bitte beachten Sie: Die Meldestelle für Geldwäscherei MROS von fedpol nimmt keine Verdachtsmeldungen von Privatpersonen entgegen. MROS kommuniziert ausschliesslich mit Finanzintermediären (hauptsächlich: Banken, Kreditinstitute, Versicherungen, Kreditkartenunternehmen) und den Strafbehörden.
Das Global Entry Programm vereinfacht vielreisenden Personen die Einreise auf US-amerikanischen Flughäfen. Um daran teilzunehmen, müssen Sie sich einer Sicherheitsprüfung durch fedpol unterziehen.
Sie möchten sich für das Global Entry Programm bewerben?
- Bewerben Sie sich hier.
Wie viel kostet eine Teilnahme am Global Entry Programm?
Für die Sicherheitsprüfung verrechnet fedpol eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-.
Welche Dokumente benötigen Sie für die Bewerbung?
- Farbscan Ihres Passes
- Aktueller Auszug aus dem Strafregister
- Unterschriebene Einwilligungserklärung
- Hier können Sie die Dokumente zwecks Sicherheitsprüfung an fedpol übermitteln: Global Entry Programm.
Was tun, wenn der Dokumenten-Upload nicht funktioniert?
Bitte starten Sie den Prozess nochmals neu.
Wo können Sie Ihren Status im Aufnahmeverfahren nachschauen?
Sobald Ihr Antrag von fedpol bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zum Aufnahmeverfahren in das Global Entry Programm.
- Häufige Fragen und Antworten zum Global Entry Programm.
Sie möchten für fedpol arbeiten?
Unsere Stelleninserate finden Sie über folgende Portale:
Sie haben sich bei fedpol beworben und haben eine Frage dazu?
- Bitte kontaktieren Sie die Person, die im Stelleninserat als Kontaktperson angegeben ist.
Weitere Informationen zum Thema «Arbeiten für fedpol»
Sie haben Fragen zum Polizeiberuf in der Schweiz?
Kontaktieren Sie das Schweizerische Polizei-Institut.
Sie haben Ihren Pass oder Ihre ID verloren?
Melden Sie den Verlust bei Ihrer lokalen Polizei. Mit der Verlustanzeige melden Sie sich bei Ihrem kantonalen Passbüro und bestellen dort ein neues Ausweisdokument.
- Polizeistellen in der Schweiz: suisse e-police.
- Kantonale Passbüros
Sie haben Fragen zur Bestellung von Pass oder ID?
- Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr kantonales Passbüro: Kantonale Passbüros
Beachten Sie: fedpol kann ausschliesslich allgemeine Fragen zu Pass oder ID beantworten und ist nur für Schweizer Ausweisdokumente zuständig.
- Allgemeine Informationen rund um Pass und ID
- Kontaktdaten Schweizerpass bei fedpol
- Für Ausländerausweise kontaktieren Sie bitte das Staatssekretariat für Migration (SEM)
Die wichtigsten Ansprechstellen und ihre Aufgaben:
Kantonspolizeien: Die Strafverfolgung von Pädokriminalität liegt in kantonaler Kompetenz.
fedpol: Unterstützungs- und Koordinationsaufgaben für die Kantone, Triage der Verdachtsmeldungen der US-Behörden (NCMEC-Meldungen), Single Point of Contact für die Opferidentifizierung in der International Child Sexual Exploitation database von Interpol, Betrieb der Hashwerte-Datenbank, Erstellung von Analyseberichten, Vertretung der Schweiz in internationalen Arbeitsgruppen.
Clickandstop.ch: Online-Meldestelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die Meldestelle bietet zudem Auskunft und Beratung, vermittelt Präventionsangebote und schafft eine bessere Vernetzung der Fachwelt.
Sie möchten Webseiten oder Bilder mit pädokriminellem Inhalt oder allgemein verbotener Pornographie melden?
Vorsicht: Wer Bilder oder Videos mit verbotener Pornografie speichert oder weiterverbreitet, macht sich strafbar. Nutzen Sie darum das oben erwähnte Formular.
Das Bundesamt für Polizei fedpol ist dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt. fedpol ist für die Koordination zwischen Kantonspolizeien wie auch für internationale Polizeien zuständig. In der Schweiz liegt die territoriale Polizeihoheit bei den Kantonen. fedpol ist dementsprechend keine «nationale» Polizei und den Kantonspolizeien nicht übergeordnet.
- Informationen zur nationalen Zusammenarbeit der Schweizer Polizeien
- Kontakt zu einer Schweizer Polizei
- Informationen zur internationalen Zusammenarbeit (fedpol – INTERPOL – Europol)
- Kontakt INTERPOL
- Kontakt Europol
Sie möchten wissen, ob Sie im SIS verzeichnet sind oder Informationen löschen oder ändern lassen?
- Hier können Sie für sich oder eine Drittperson ein Auskunftsgesuch ausfüllen.
Bitte beachten Sie: fedpol erhält viele SIS-Auskunftsgesuche. Sie werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet.
Sie haben eine allgemeine Frage zum Schengener Informationssystem (SIS)?
Sie möchten einen Strafregisterauszug bestellen?
- Hier können Sie einen Strafregisterauszug online bestellen
Bitte beachten Sie: Strafregisterauszüge werden vom Bundesamt für Justiz (BJ) ausgestellt. Fragen dazu können Sie deshalb direkt an das BJ richten.
Sie benötigen einen Vaterschaftstest?
Wenn Sie im Zivil- oder Verwaltungsbereich den Nachweis der Abstammung durch einen DNA-Test benötigen, beispielsweise im Fall einer Erbschafts-, Zivilstands- oder Vaterschaftsfrage, so kontaktieren Sie bitte eines der folgenden, vom Bund anerkannten Labors:
- Institut für Rechtsmedizin Aarau
- Institut für Rechtsmedizin Basel
- Institut für Rechtsmedizin Bern
- Centre Universitaire Romand de Médecine Légale, Lausanne
- Unilabs Lausanne
- Laboratorio di Diagnostica Molecolare, Lugano
- Institut für Rechtsmedizin St. Gallen
- Institut für Rechtsmedizin Zürich
- Genetica AG, Zürich
Detailliertere Informationen zu Abstammungsbestimmungen finden Sie auf der Seite des BAG.
Informationen zur DNA-Analyse im strafrechtlichen Bereich finden Sie hier.
Sie möchten eine vermisste Person melden?
- Um die Suche nach einer vermissten Person einzuleiten, wählen Sie die Nummer 117 oder melden sich via suisse e-police bei der nächstgelegenen Polizeistelle.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei fedpol keine Vermisstenanzeige einreichen können. Von Dritt- oder Privatpersonen kann fedpol aus rechtlichen Gründen keine Aufträge zur Personensuche entgegennehmen. Solche Aufträge darf fedpol nur auf Ersuchen einer Partnerbehörde (zum Beispiel einer Kantonspolizei) im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung ausführen.
Sie suchen eine verschwundene Person?
Achtung: Vermisst ist nicht gleich verschwunden. Beim Verschwindenlassen werden Menschen verschleppt, gefangen gehalten und oft auch gefoltert. Häufig geschieht dies im Auftrag oder unter Duldung des Staates. Das Verschwindenlassen dient der politischen Unterdrückung und soll verhindern, dass Menschenrechstverbrechen strafrechtlich verfolgt werden.
- Hier finden Sie weitere Informationen dazu
Sie suchen Vorfahren oder Verwandte?
Bitte konsultieren Sie öffentliche Archive oder weitere open source Informationen. fedpol darf aus rechtlichen Gründen keine Aufträge zur Personensuche entgegennehmen.
Hier einige Tipps zur öffentlichen Ahnensuche:
Revidiertes Waffengesetz: Neu verbotene Waffen
Seit dem revidierten Waffengesetz vom 19. Mai 2019 sind neu weitere Waffen in der Schweiz verboten. Diese Waffen müssen bei den kantonalen Waffenbüros nachgemeldet werden; die Frist dazu ist am 14. August 2022 abgelaufen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine nachmeldepflichtige Waffe besitzen, erkundigen Sie sich beim zuständigen kantonalen Waffenbüro. Eine Nachmeldung ist auch nach Ablauf der Frist noch straffrei möglich. Eine ungemeldete Waffe kann jedoch bei einer Kontrolle eingezogen werden.
- Liste der kantonalen Waffenbüros (PDF, 336 kB, 18.06.2024)
- Weitere Informationen zum revidierten Waffengesetz finden Sie im Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition und in der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition.
Ehemalige Dienstwaffen
Sie haben ein Sturmgewehr 90 oder 57 (Ihre ehemalige Dienstwaffe) aus dem Militärdienst mit einem Waffenerwerbsschein in Privatbesitz übernommen. Sie möchten das Sturmgewehr nun verkaufen: Benötigt der oder die Käuferin ebenfalls einen Waffenerwerbsschein?
Der oder die Käuferin benötigt für ein Sturmgewehr 57 oder 90 eine kantonale Ausnahmebewilligung.
- Formular: Wählen Sie auf der Seite Gesuche und Formulare
- «Ausnahmebewilligung für Sammlertätigkeit», oder
- «Ausnahmebewilligung für das sportliche Schwiesswesen»
Import von Waffen
Sie möchten ein Zielfernrohr in die Schweiz importieren?
Gemäss Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition gelten Zielfernrohre nicht als Waffenzubehör (Art. 4 Abs. 2). Sie dürfen ein Zielfernrohr ohne Bewilligung in die Schweiz importieren.
Sie möchten ein japanisches Samuraischwert (Katana) in die Schweiz importieren?
Schwerter mit Klingen, die länger als 30 cm sind, gelten gemäss Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition nicht als Waffen. Sie dürfen ein japanisches Samuraischwert ohne Bewilligung in die Schweiz importieren.
Sie möchten eine Schreckschusswaffe in die Schweiz importieren?
Dafür benötigen Sie eine Bewilligung: Schreckschuss-, Imitations- und Air-Soft-Waffen gelten gemäss Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition als Waffen (Art. 4 Abs. 1).
- Formular: Wählen Sie auf der Seite Gesuche und Formulare unter «Nicht gewerbsmässiges Verbringen (Einfuhr) das Formular «Gesuch um Erteilung einer Bewilligung».
Sie möchten eine Air-Soft-Waffe (mit weniger als 0.5 Joule Mündungsenergie) in die Schweiz importieren?
Gemäss Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition gelten alle Air-Soft-Waffen als Waffen (Art. 4 Abs. 1). Sie benötigen dafür eine Bewilligung der Zentralstelle Waffen von fedpol. Die Regelung der 0.5 Joule Mündungsenergie gilt ausschliesslich in Deutschland.
- Formular: Wählen Sie auf der Seite Gesuche und Formulare unter «Nicht gewerbsmässiges Verbringen (Einfuhr) das Formular «Gesuch um Erteilung einer Bewilligung».
Sie haben bei einem Online-Anbieter ein Messer bestellt, das in der Schweiz als Waffe gilt (Bsp. Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, Dolch etc.). Die Post (oder ein anderes Transportunternehmen) verlangt dafür eine Einfuhrbewilligung. Was müssen Sie tun?
In einigen Ländern können solche Messer oder Imitationswaffen ohne Bewilligung erworben werden. Wird das bestellte Messer in der Schweiz jedoch als Waffe eingestuft, benötigen Sie bereits beim Eintreffen des Messers eine Einfuhrbewilligung. Haben Sie im Vorfeld keine Einfuhrbewilligung organisiert, müssen Sie mit einer Strafanzeige rechnen.
- Einfuhrbewilligung: Wählen Sie auf der Seite Gesuche und Formulare unter «Nicht gewerbsmässiges Verbringen (Einfuhr)» das Formular «Gesuch um Erteilung einer Bewilligung».
- Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Zoll oder den Spediteur
Erbschaft
Sie haben nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners eine Waffe gefunden. Was tun?
- Sie möchten die Waffe behalten? Bitte klären Sie beim zuständigen kantonalen Waffenbüro ab, ob die Waffe melde- oder bewilligungspflichtig ist. Sie haben nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners sechs Monate Zeit, um die Waffe zu melden oder dafür eine Bewilligung zu beantragen.
- Liste der kantonalen Waffenbüros (PDF, 336 kB, 18.06.2024)
Sie möchten die Waffe nicht behalten?
- Sie können die Waffe (gratis) bei der Polizei abgeben
- Sie können die Waffe einem Waffenhändler oder einer weiteren zum Erwerb berechtigten Person verkaufen
- Bitte übergeben Sie die Waffe nicht einer unberechtigten Person, Sie machen sich beide strafbar.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Waffen?
Beachten Sie: Die Zentralstelle Waffen von fedpol erhält viele Anfragen. Bevor Sie sie kontaktieren, konsultieren Sie zuerst die Informationen zu Waffen auf unserer Homepage.
Letzte Änderung 24.09.2024