Gemäss den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, hat jede Person das Recht, bei der zuständigen Behörde anzufragen, ob zu ihr Daten in einem Informationssystem von fedpol bearbeitet werden.
Ein solches Auskunftsgesuch können Sie entweder für sich selbst oder als Vertreter / Vertreterin für einen anderen Gesuchsteller / eine andere Gesuchstellerin über nachfolgendes Formular einreichen.
Zurzeit erhält fedpol sehr viele Auskunftsgesuche. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit aus diesem Grund mindestens zwei Monate dauert.
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihr Gesuch in jedem anderen Schengen-Staaten einreichen können.
Letzte Änderung 08.04.2025