Was tun bei einer Entführung?

Ihr Kind ist nach der Schule nicht nach Hause gekommen oder aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt von einem Elternteil zurückgebracht worden? Sie haben glaubwürdige Hinweise, dass eine Person entführt wurde?

117   Melden Sie dies sofort über den Polizeinot-
ruf 117 oder auf dem nächstgelegenen
Polizeiposten.
Polizei

So funktioniert der Entführungsalarm Schweiz

Wenn eine Kantonspolizei entscheidet, den Entführungsalarm auszulösen, verbreitet fedpol die Meldung sowohl via die internationalen Polizeikanäle als auch in der Schweiz mithilfe verschiedener Partnerorganisationen.

Nutzerinnen und Nutzer der Alertswiss-App erhalten eine entsprechende Meldung direkt auf ihre Geräte. Die Alertswiss-App ist kostenlos. Hier können Sie die App herunterladen:

Internationale Kindesentführungen

Wird ein Kind durch einen Elternteil oder eine andere Person gegen den Willen des andern Elternteils ins Ausland verbracht oder dort – beispielsweise nach den Ferien – zurückbehalten, setzen sich verschiedene Behörden für eine erfolgreiche Rückführung ein. Dazu gehören in der Schweiz die kantonalen Behörden, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten mit dem konsularischen Schutz und seinen Konsulaten vor Ort, fedpol mit seinen internationalen polizeilichen Kontakten und das Bundesamt für Justiz als Zentralbehörde des Bundes für internationale Kindesentführungen.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Letzte Änderung 27.06.2024

Zum Seitenanfang

https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/polizei-zusammenarbeit/personensuche/entfuehrung.html