
Personen, die in der Prostitution tätig sind, erleben oft Zwang und Gewalt. Besonders gefährdet sind junge Migrantinnen, die ihre Rechte nicht kennen. Freier und Betreiber von Etablissements können ihre Notlage leicht ausnutzen.
fedpol kann Massnahmen privater oder öffentlicher Organisationen finanziell unterstützen, welche Personen, die in der Prostitution tätig sind, für Formen der Kriminalität sensibilisieren und ihnen aufzeigen, wie sie sich davor schützen und wo sie Hilfe holen können. Die Organisationen können dafür Projekte vorbereiten und fedpol um finanzielle Unterstützung für deren Durchführung ersuchen.
fedpol finanziert ausschliesslich kriminalpräventive Massnahmen, die dazu beitragen, folgende Straftaten zu verhindern:
- Ausnützung einer Notlage
- Förderung der Prostitution
- strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
- Nötigung
- Freiheitsberaubung und Entführun
Gesuche
Möchten Sie ein Gesuch einreichen, dann beachten Sie bitte die unten stehenden Punkte:
- Ihr Projekt muss bereits zu mindestens 50 Prozent finanziert sein. Die von fedpol geleistete Unterstützung beträgt maximal 50 Prozent der gesamten Ausgaben.
- Die Gesuche müssen bestimmten Vorgaben entsprechen (siehe Verordnung, Artikel 4–14).
Verordnung
- Richtlinien (PDF, 188 kB, 22.06.2020)
- Budgetbeispiel (PDF, 174 kB, 22.06.2020)
Ihr vollständiges Dossier enthält:
- Gesuchsformular (DOC, 70 kB, 22.06.2020)
- Statuten Ihrer Organisation
- letzter Geschäftsbericht
- Budget Ihrer Organisation für das laufende Jahr sowie Budget und Finanzplan für die Folgejahre
- das für Projekt festgelegte Budget
- Einzahlungsschein Ihrer Organisation
Senden Sie uns das Dossier sowohl elektronisch (d.h. mit der Funktion "per E-Mail versenden" im Dokument) als per Post (Gesuchformular unterschreiben) zu.
Eingabefrist für das darauffolgende Jahr ist jeweils der 31. Juli.
Unterstützte Projekte 2020
Das Bundesamt für Polizei fedpol unterstützt im Jahr 2020 Projekte zur Verhinderung von Kriminalität im Zusammenhang mit Prostitution folgender Organisationen:
Zugunsten von Aspasie wurde eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 96'284.00 gesprochen. Mit dem Beitrag wird das Projekt «Prévention et lutte contre les violences dans le travail du sexe à Genève» mitfinanziert. Das Projekt umfasst verschiedene Massnahmen zur Gewaltprävention und –bekämpfung wie obligatorische Sensibilisierungskurse für neu in Genf tätige Sexarbeitende. Diese Kurse informieren u.a. über Rechte und Pflichten und sensibilisieren für Formen möglicher Gewalt und Missbrauch. Für weitere Informationen: Pénélope Giacardy, Tel. 022 732 68 28, www.aspasie.ch.
Zugunsten der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration wurde eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 33'500.00 gesprochen zur Unterstützung des Projekts «Stark mit Peers». Das bereits von fedpol mitfinanzierte Projekt wird im 2020 weitergeführt. In sogenannten Peer-to-Peer-Gesprächen sollen vor allem junge und neu in Zürich tätige Sexarbeitende von erfahrenen Kollegen/innen darüber informiert werden, wie sie sich vor Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution schützen können. Für weitere Informationen: Chantal Riedo, Tel. 044 436 90 17, www.fiz-info.ch.
Zugunsten von Fleur de Pavé wurde eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 29'080.00 gesprochen. Mit dem Betrag werden verschiedene Aktivitäten und Massnahmen mitfinanziert wie zum Beispiel Französisch- und Selbstverteidigungskurse, die sich an die Sexarbeitenden im Kanton Waadt richten. Für weitere Informationen: Silvia Pongelli, Tel. 021 661 31 21, www.fleurdepave.ch.
Zugunsten des Dachverbands wurde eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 45'000.00 gesprochen. Das unterstützte Projekt umfasst die Schaffung eines nationalen Koordinationsbüros. Ziel dieser Stelle ist es, Informationen auszutauschen und konkrete Massnahmen im Bereich Sicherheit zu ergreifen. Für weitere Informationen: Sandrine Devillers, Tel. 079 679 00 16, www.sexwork.ch
Rechtliche Grundlagen
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Verordnung
(SR 311.039.4)
- Erläuterungen zur Verordnung (PDF, 223 kB, 22.06.2020)
Letzte Änderung 08.06.2020
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