Unter „Projekte“ sind Vorhaben zu verstehen, welche die Gesamtkosten von CHF 10‘000.- übersteigen.
Die Subventionen betragen maximal 50% der gesamten Ausgaben eines Projekts. Nach Möglichkeit sind weitere Finanzierungen vorzuweisen.
Die Bedingungen sind im Dokument „Richtlinie für das Gesuchsverfahren“ aufgeführt.
Richtlinie (PDF, 530 kB, 22.06.2020)
Eingabefrist: Gesuche für Projekte des kommenden Jahres können bis zum 31. Juli des laufenden Jahres eingereicht werden.
Gesuchsunterlagen:
Ein vollständiges Gesuch zur Projektunterstützung enthält:
- Gesuchsformular
Gesuchsformular (DOCX, 70 kB, 22.06.2020) - Detailliertes und erläutertes Budget
- Kopie der geltenden Statuten der zuständigen Institution / Dokumentation der Organisation
- Kontenauszug oder Jahres- bzw. Geschäftsbericht des Vorjahres
- Einzahlungsschein
Rechtliche Grundlagen
-
Verordnung gegen Menschenhandel
(SR 311.039.3)
Dokumente
-
Förderschwerpunkte 2024 (PDF, 149 kB, 02.05.2023)
Finanzhilfen für Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel 2024
- Richtlinie für das Gesuchsverfahren (PDF, 530 kB, 22.06.2020)
- Gesuchsformular (DOCX, 70 kB, 22.06.2020)
- Erläuterungen zur Evaluation (PDF, 25 kB, 17.03.2014)
- Raster für den Schlussbericht (PDF, 49 kB, 17.03.2014)
- Budgetbeispiel (PDF, 44 kB, 17.03.2014)
Letzte Änderung 03.08.2023
Kontakt
Bundesamt für Polizei
Bereich Kriminalprävention
Guisanplatz 1A
3003
Bern
T
+41 58 464 16 74