Familienverfahrensrecht

Worum geht es?

Die Formen des Zusammenlebens und der Familienkonstellationen haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die Zahl der Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist gestiegen und viele Kinder leben im Alltag nicht mit beiden Elternteilen zusammen. Um dieser gesellschaftlichen Realität Rechnung zu tragen, wurde das materielle Familienrecht entsprechend angepasst (Elterliche Sorge und Kindesunterhalt). 

Bundesrat, Parlament, Wissenschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter der Praxis sind sich einig, dass es in der Folge Anpassungen und Modernisierungsschritte im Familienverfahrensrecht braucht.

Die Zuständigkeiten zur Regelung der Kinderbelange nach einer Trennung oder Scheidung sollen vereinheitlicht und das Verfahren vereinfacht werden. Dabei sollen auch Konfliktlösungsmethoden vermehrt in das Verfahren einbezogen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachrichtungen gestärkt werden. Die entsprechenden Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Zivilgesetzbuches (ZGB) sollen daher angepasst werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 27. November 2023 findet an der Universität Freiburg die Tagung "Familien und Justiz – Justiz und Familien" mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis, Forschung und Politik sowie der betroffenen Kreise statt.
  • Am 6. Juni 2025 verabschiedet der Bundesrat den Bericht in Erfüllung der Postulate 19.3478 Schwander, 19.3503 Müller-Altermatt, 22.3380 RK-N, 22.4540 Gysin und 23.3047 Feri (Medienmitteilung).

Dokumentation

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Letzte Änderung 06.06.2025

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