Worum geht es?
Hält sich eine unterhaltspflichtige Person im Ausland auf und kommt ihren Verpflichtungen nicht nach, so besteht für unterhaltsberechtigte Personen gestützt auf verschiedene Übereinkommen eine grenzüberschreitende Alimenteninkassohilfe in den Vertragsstaaten.
Die Übereinkommen haben eine Brückenfunktion von einem Rechtssystem (Land) ins andere. Die zwischenstaatliche Kooperation ist durch die Einsetzung von Empfangs- und Übermittlungsstellen (Zentralbehörden) in den jeweiligen Ländern geregelt.
Kontaktstellen
Für in der Schweiz wohnhafte unterhaltsberechtigte Personen
Für im Ausland wohnhafte unterhaltsberechtigte Personen
-
Adressen Zentralbehörden Vertragsstaaten New Yorker Übereinkommen (PDF, 198 kB, 27.10.2025)
(Wenden Sie sich an die Übermittlungsbehörde)
- Adresse Zentralbehörde USA (PDF, 123 kB, 01.03.2024)
- Adresse Zentralbehörde Manitoba/Kanada (PDF, 107 kB, 01.03.2024)
- Adresse Zentralbehörde Saskatchewan/Kanada (PDF, 133 kB, 01.03.2024)
- Adresse Zentralbehörde Britisch Kolumbien/Kanada (PDF, 158 kB, 01.03.2024)
- Adresse Zentralbehörde Alberta/Kanada (PDF, 132 kB, 01.03.2024)
Ist für den Aufenthaltsstaat der unterhaltsberechtigten Person keine Zentralbehörde aufgeführt? Dann gibt es keine Vereinbarungen mit der Schweiz zur Geltendmachung der Ansprüche über den behördlichen Weg. Sofern die unterhaltspflichtige Person in der Schweiz wohnt, besteht die Möglichkeit eine Anwaltsperson in der Schweiz zu kontaktieren:
Gesuchsabwicklung
Links
Dossier
Medienmitteilungen
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen.
Letzte Änderung 14.10.2025
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Zentralbehörde internationale Alimentensachen
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
Kontakt