Datenschutz

Das Datenschutzrecht konkretisiert das in Art. 13 Abs. 2 der Bundesverfassung verankerte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Es soll die Privatsphäre natürlicher Personen schützen und legt die Pflichten derjenigen, die Personendaten bearbeiten, sowie die Rechte der Personen, deren Daten bearbeitet werden, fest.

Damit diese Regeln in der Praxis auch tatsächlich angewendet werden, ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) damit beauftragt, die Einhaltung der Bundesvorschriften in diesem Bereich zu überwachen.

Das Datenschutzrecht wurde vollständig überarbeitet, um es an neue technologische und gesellschaftliche Bedingungen sowie an die Anforderungen des internationalen Rechts anzupassen. Es ist am 1. September 2023 in Kraft getreten.

Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 05.12.2023

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