Finanzierung des Instituts für Föderalismus

Worum geht es?

Das Institut für Föderalismus (IFF) wird von der Universität Freiburg geführt und leitet Projekte zur Stärkung des Föderalismus und guter Regierungsführung auf nationaler und internationaler Ebene. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) sowie mit konkreten Mandaten unterstützt der Bund das IFF, das ansonsten von den Kantonen finanziert wird, bereits heute.

Das Parlament hat nun beschlossen, dass der Bund sich künftig auch an der Grundfinanzierung des IFF beteiligt und hierfür die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schafft. Angesichts der bestehenden projektbezogenen Unterstützung und des angeschlagenen Bundeshaushalts sieht der Bundesrat die geplante zusätzliche Finanzierung des IFF jedoch kritisch.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 21. Februar 2019 reicht die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) die Motion 19.3008 "Kompetenzzentrum für Föderalismus. Beteiligung an der Grundfinanzierung" ein. Die Motion nimmt der Nationalrat am 10. September 2019 und der Ständerat am 8. September 2020 mit grosser Mehrheit an.
  • Am 10. April 2024 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzhilfen zugunsten des Instituts für Föderalismus (Medienmitteilung).
  • Am 26. Februar 2025 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft für das neue Bundesgesetz über Finanzhilfen für das Institut für Föderalismus (Medienmitteilung).

Dokumentation

Botschaft und Entwurf

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 26.02.2025

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