Der Föderalismus ist - zusammen mit der direkten Demokratie - eine der tragenden Säulen des schweizerischen Bundesstaates. Er kann als eine Form der Dezentralisierung des Staates gesehen werden, die in erster Linie dazu dient, die Vielfalt in der Einheit zu erhalten und den Staat dem Bürger anzunähern. Er ist dauernd in Bewegung und steht heute vor neuen Herausforderungen wie beispielsweise dem neuen Finanzausgleich, der Europäischen Integration oder der wachsenden Bedeutung von Städten und Agglomerationen. Mit verschiedenen Reformen will der Bund diesen Herausforderungen gerecht werden.
Die Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 legt das Schwergewicht verstärkt auf Mitwirkungsföderalismus und Zusammenarbeit. Die Entwicklung von neuen Zusammenarbeitsformen zwischen Bund und Kantonen zeugt von der Tatsache, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen des Bundes ebenso wichtig ist wie eine klare Abgrenzung der Kompetenzen.
Dokumentation
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Bericht des Bundesrates zur Umsetzung von Artikel 50 der Bundesverfassung vom 13. Mai 2015
(BBl 2015 3881)
- Europäische Integration
- Bericht des Bundesrates über rechtsetzende Verträge zwischen Bund und Kantonen vom 27. März 2002 (PDF, 163 kB, 27.03.2002)
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Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen verschiedener europapolitischer Instrumente auf den Föderalismus der Schweiz vom 15. Juni 2007
(BBl 2007 5907)
- Die Umsetzung von Bundesrecht durch die Kantone. Bericht und Anträge der gemeinsamen Arbeitsgruppe Bund-Kantone zuhanden des Föderalistischen Dialogs vom 16. März 2012 (PDF, 250 kB, 13.02.2012)
- Bericht der KdK über die «Berücksichtigung von Umsetzungs- und Vollzugsfragen bei der Ausarbeitung von Bundesrecht: Analyse für die Jahre 2020-2023
- Koordinierte Umsetzung von Bundesrecht. Arbeitsdokument vom 28. Oktober 2015 (PDF, 260 kB, 28.10.2015)
Agglomerationspolitik
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Richtlinien zuhanden der Bundesverwaltung betreffend die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden
(BBl 2002 8385)
- Richtlinien zuhanden der Bundesverwaltung betreffend die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden, mit Kommentar (PDF, 99 kB, 16.10.2002)
- Organigramm der Tripartiten Agglomerationskonferenz (PDF, 105 kB, 07.03.2003)
- Raumplanung (ARE)
Aufgabe des Bundesamtes für Justiz
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen weiter zu verbessern und innerhalb der Bundesverwaltung ein gewisses föderalistisches Bewusstsein zu entwickeln.
Der Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I dient als Gesprächspartner und Informationszentrum für Fragen im Zusammenhang mit Föderalismus sowohl aus der Bundesverwaltung als auch aus den Kantonen und aus dem Ausland. Er führt das Sekretariat der IDEKOF und bemüht sich, die interdepartementale Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung zu verbessern. Er behandelt auch föderalismusrelevante parlamentarische Vorstösse. Zwischen 1997 bis 2023 war das BJ für die Organisation des Föderalistischen Dialogs zuständig, einem Forum, welches als Rahmen für regelmässige – in der Regel zweimal jährlich stattfindende – Gespräche zwischen einer Delegation des Bundesrates und einer Delegation der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) diente. 2024 wurde der Föderalistische Dialog durch das Präsidiumstreffen zwischen einer Delegation des Bundesrates und der KdK ersetzt.
Interdepartementale Koordinationsgruppe für Föderalismusfragen (IDEKOF)
Die Koordinationsgruppe wurde 1996 durch einen Beschluss des Bundesrats geschaffen. Sie befasst sich mit föderalismusrelevanten Themen und dient als Konsultativorgan. Die Mitglieder der IDEKOF stellen einerseits die Verbindung zu ihren Departementsvorsteherinnen und -vorstehern und andererseits zu den Ämtern ihres Departements sicher.
Rechtliche Grundlagen
Dossier
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Letzte Änderung 23.09.2025
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