Föderalismus

Der Föderalismus ist - zusammen mit der direkten Demokratie - eine der tragenden Säulen des schweizerischen Bundesstaates. Er kann als eine Form der Dezentralisierung des Staates gesehen werden, die in erster Linie dazu dient, die Vielfalt in der Einheit zu erhalten und den Staat dem Bürger anzunähern. Er ist dauernd in Bewegung und steht heute vor neuen Herausforderungen wie beispielsweise dem neuen Finanzausgleich, der Europäischen Integration oder der wachsenden Bedeutung von Städten und Agglomerationen. Mit verschiedenen Reformen will der Bund diesen Herausforderungen gerecht werden.

Die Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 legt das Schwergewicht verstärkt auf Mitwirkungsföderalismus und Zusammenarbeit. Die Entwicklung von neuen Zusammenarbeitsformen zwischen Bund und Kantonen zeugt von der Tatsache, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen des Bundes ebenso wichtig ist wie eine klare Abgrenzung der Kompetenzen.

Aufgabe des Bundesamtes für Justiz

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen weiter zu verbessern und innerhalb der Bundesverwaltung ein gewisses föderalistisches Bewusstsein zu entwickeln.

Der Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I dient als Gesprächspartner und Informationszentrum für Fragen im Zusammenhang mit Föderalismus sowohl aus der Bundesverwaltung als auch aus den Kantonen und aus dem Ausland. Er führt das Sekretariat der IDEKOF und bemüht sich, die interdepartementale Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung zu verbessern. Er behandelt auch föderalismusrelevante parlamentarische Vorstösse. Zwischen 1997 bis 2023 war das BJ für die Organisation des Föderalistischen Dialogs zuständig, einem Forum, welches als Rahmen für regelmässige – in der Regel zweimal jährlich stattfindende – Gespräche zwischen einer Delegation des Bundesrates und einer Delegation der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) diente. 2024 wurde der Föderalistische Dialog durch das Präsidiumstreffen zwischen einer Delegation des Bundesrates und der KdK ersetzt.

Interdepartementale Koordinationsgruppe für Föderalismusfragen (IDEKOF)

Die Koordinationsgruppe wurde 1996 durch einen Beschluss des Bundesrats geschaffen. Sie befasst sich  mit föderalismusrelevanten Themen und dient als Konsultativorgan. Die Mitglieder der IDEKOF stellen einerseits die Verbindung zu ihren Departementsvorsteherinnen und -vorstehern und andererseits zu den Ämtern ihres Departements sicher.

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 23.09.2025

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 41 37
F +41 58 462 78 79
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.ejpd.admin.ch/content/bj/de/home/staat/foederalismus.html