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Inkrafttreten im Jahr 2023
Folgende Gesetzes- respektive Verordnungsänderungen, die in die Zuständigkeit des BJ fallen, treten im Jahr 2023 in Kraft:
Am 1. Januar 2023:
- Revidierte Grundbuchverordnung
- Änderungen im Aktienrecht (flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften für Aktiengesellschaften)
- Revidiertes Erbrecht
Am 23. Januar 2023:
Am 1. September 2023:
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