Künstliche Intelligenz

Worum geht es?

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) hat sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt und gewinnt in der breiten Öffentlichkeit an Bedeutung. Diese Veränderungen stellen die Gesellschaft und das Recht vor neue Herausforderungen. Auf internationaler Ebene wurden deshalb Regelwerke wie die KI-Konvention des Europarats oder AI Act der EU verabschiedet. In der Schweiz gibt es aktuell keine spezifische Gesetzgebung zur KI.

Der Bundesrat hat deshalb die Verwaltung beauftragt, eine umfassende Auslegeordnung über die möglichen Regulierungsansätze im Bereich KI in der Schweiz zu erstellen und dabei die internationalen Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Überprüfung der rechtlichen Aspekte fällt in die Zuständigkeit des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) bzw. des Bundesamts für Justiz (BJ). Diese rechtliche Basisanalyse zeigt den gesetzgeberischen Handlungsbedarf vor dem Hintergrund des geltenden Rechts und die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrats.

Auf der Grundlage der Auslegeordnung hat der Bundesrat am 12. Februar 2025 dem EJPD den Auftrag erteilt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für neue Regeln für die Nutzung von KI zu erarbeiten. Das Gesetzesprojekt soll namentlich die Bereiche Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht umfassen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird seinerseits ebenfalls bis Ende 2026 weitere nicht-gesetzgeberische Massnahmen vorschlagen. Mit den vorgeschlagenen Entwicklungen wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats ratifizieren können.  

Was ist bisher geschehen?

  • Am 12. Februar 2025 hat der Bundesrat dem EJPD den Auftrag erteilt, eine Vernehmlassungsvorlage für neue Regeln für die Nutzung von KI zu erarbeiten (Medienmitteilung).

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Letzte Änderung 12.02.2025

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