Die häusliche Gewalt betrifft auch die Schweiz. Obwohl weitgehend die Kantone zuständig sind, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, misst der Bundesrat der Bekämpfung dieses Phänomens grosse Bedeutung bei. Die gesetzgeberische Arbeit auf Bundesebene sowie die Arbeiten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sind der Beleg dafür.
Dokumentation
Dokumente
- Prüfung wirksamerer Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 19.4369 Arslan vom 27. September 2019 (PDF, 386 kB, 02.12.2021)
- Bericht des Bundesrates in Beantwortung des Po der Sozialdemokratischen Fraktion 14.4026 (Amarelle) (PDF, 449 kB, 05.06.2020)
- Bedrohungsmanagement, insbesondere bei häuslicher Gewalt. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Feri 13.3441 vom 13. Juni 2013 (PDF, 685 kB, 15.12.2020)
- Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Fehr 09.3878 "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung" vom 24. September 2009 (PDF, 730 kB, 01.03.2013)
Dossier
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Letzte Änderung 22.12.2022
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