Die Schweiz und Europol haben ein Kooperationsabkommen vereinbart, das am 1.März 2006 in Kraft getreten ist. Das Abkommen ermöglicht den Austausch von strategischen und operativen Informationen sowie Spezialkenntnissen. Zur Unterstützung dieser Zusammenarbeit hat die Schweiz bei Europol in Den Haag 3 Polizeiattachés von fedpol und eine Attaché der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) stationiert. 2018 ist das Mandat des Abkommens zum zweiten Mal erweitert worden und umfasst nun 30 Kriminalitätsbereiche.
- Austausch von operativen Informationen;
- Austausch von Spezialkenntnissen (Expertenwissen);
- Austausch von strategischen Erkenntnissen (Gefahrenanalysen);
- Austausch von Lageberichten zu Schwerpunktthemen;
- Austausch von Ermittlungsmethoden und Informationen zur Verbrechensverhütung;
- Gegenseitige Teilnahme an Ausbildungsaktivitäten;
- Beratung und Unterstützung bei Ermittlungen.
Grundsätzlich bestehen die Voraussetzungen, dass es sich um Fälle von schwerer und organisierter Kriminalität handeln muss und mindestens zwei Partnerstaaten sowie Europol involviert sein müssen. Für die Schweiz gilt zudem, dass die Bestimmungen des Europol-Abkommens und die darin enthaltenen Mandatsbereiche eingehalten werden müssen.
Das Mandat umfasst 30 Kriminalitätsbereiche, darunter fallen u. a.:
- Terrorismus,
- Drogenhandel,
- Menschenhandel und -schmuggel,
- Fälschung von Geld und Waren,
- Geldwäscherei,
- Betrug,
- Korruption
- sowie der illegale Waffenhandel.
- den Polizei-, Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden des Bundes
- den Polizei-, Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden der Kantone
- der Schweizerischen Zollverwaltung
Das Abkommen regelt die Datenbearbeitung umfassend: Die Artikel 7 bis 13 enthalten Regeln zur Informationsübermittlung, zur Einstufung der Quellen und der Informationen, zur Berichtigung und Löschung von Daten sowie zur Klassifzierung von Informationen. Die Bedingungen zur Einhaltung des verfassungsmässigen Schutzes der Privatsphäre gemäss Artikel13 der Bundesverfassung bzw. Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonventionen sind damit gewährleistet.
Die Schweiz hat bei Europol in Den Haag 3 Polizeiattachés von fedpol und eine Attaché der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) stationiert. Ihre Aufgaben bestehen u. a. in:
- der Beratung und Unterstützung von Partnern in der Zusammenarbeit mit Europol bzw. der Schweiz;
- der Koordination und dem Austausch von operativen und strategischen Informationen;
- der Teilnahme an Sitzungen und Ausbildungen;
- dem Ausbau eines vertrauenswürdigen Kontaktnetzes und
- der Beratung und Betreuung bei der Durchführung von Ausbildungen bei Europol.
Europol und Schengen sind zwei unterschiedliche Instrumente der europäischen Polizeizusammenarbeit. Sie ergänzen sich mit ihren jeweils eigenen Zielen und Aufgaben. Bei Europol geht es um den kriminalpolizeilichen Informationsaustausch zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Europol vermittelt und analysiert die von den Staaten übermittelten Informationen. Schengen schafft ein Netzwerk von Staaten zur Verbesserung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Herzstück von Schengen ist das Schengener Informationssystem (SIS) – ein supranationales Fahndungssystem.
Für die Schweiz entstehen durch die Zusammenarbeit mit Europol grundsätzlich keine Kosten. Für die Abwicklung der Europol-Geschäfte braucht es personelle Ressourcen, welche nach dem Beitritt durch den Bundesrat gesprochen wurden. Darin enthalten sind die Stellen für die 4 Verbindungsleute in Den Haag.
Letzte Änderung 07.09.2018