Vorbehältlich einer Referendumsabstimmung wird der Bund die elektronischen Identität (e-ID) einführen. fedpol wird für die Ausstellung der e-ID zuständig sein. Sie wird die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers anhand des staatlichen Ausweisregisters prüfen und gestützt darauf die e-ID ausstellen.
Die Person, die eine e-ID über die Swiyu-App – die durch den Bund bereitgestellt wird – beantragt, wird das Ausweisdokument scannen und folgende Informationen übermitteln müssen: Name, Vorname, Geburtsdatum und Ausweisnummer. In einem zweiten Schritt erstellt die Person in der App ein Video von sich selbst. So kann überprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine Person handelt (liveness-check) und ein Referenzfoto extrahiert werden, um die Überprüfung der Identität zu ermöglichen. Letzteres erfolgt durch den Vergleich des vom Smartphone aufgenommenen Fotos mit dem in den staatlichen Ausweisregistern gespeicherten Fotos. Stimmen die Daten damit überein, erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller die e-ID umgehend auf ihr / sein Smartphone zugestellt. Dieser Vorgang sollte insgesamt nur wenige Minuten dauern. Wenn die Person nicht online verifizieren lassen will, kann sie dies auch in ihrem Passbüro tun.
fedpol ist Teil des e-ID-Programms, das vom Bundesamt für Justiz geleitet wird. Ausführlichere Informationen sind auf der Webseite zur e-ID verfügbar.
Letzte Änderung 05.06.2025