Information der Bundespolizei für Geflüchtete aus der Ukraine im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen

Angesichts der Situation in Ihrem Herkunftsland ist es für mögliche künftige Strafverfahren wegen Kriegsverbrechen und weiteren Verstössen gegen das internationale Völkerstrafrecht sehr wichtig, Informationen zu sammeln. Deshalb benötigen wir Ihre Hilfe.

Wenn Sie:

  • Opfer von Übergriffen durch militärische Einheiten oder andere bewaffnete Gruppen waren (dazu gehören u. a. Folter, Entführung, Vertreibung, Vergewaltigung, Aneignung von fremdem Eigentum, Einsatz von biologischen/chemischen Waffen oder von Minen),
    und/oder
  • solche Übergriffe auf Zivilisten (inkl. deren Verletzung oder Tötung) beobachtet haben,
    und/oder
  • Angriffe gegen zivile Objekte beobachtet haben (dazu gehören u. a. Ambulanzen, Spitäler, Kulturgüter, Schulen und religiöse Gebäude)
    und/oder
  • Misshandlungen von sich ergebenden Angehörigen von Kampfeinheiten beobachtet haben,

bitten wir Sie, die folgenden Fragen zu beantworten.

Haben Sie im Krieg Verbrechen erlitten oder erlebt und sind Sie damit einverstanden, diese zum Zweck der Beweisführung der zuständigen Behörde in der Schweiz zur Kenntnis zu bringen? Dann bitten wir Sie, die folgenden Fragen zu beantworten:

 
Wie lautet die Nummer Ihres Aufenthaltstitels S?
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Welche Kommunikationsmöglichkeiten haben Sie (Telefonnummer/E-Mail-Adresse)? 

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Ihre E-Mail Adresse
 
 
Welche Sprachen sprechen Sie?
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Wie lautet Ihre Wohnadresse in der Ukraine bzw. in welchem Oblast wohnen Sie (bitte geben Sie die Nummer an)?

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Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung.

Letzte Änderung 25.03.2022

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