Am 1. Januar 2026 ist in einer Bar in Crans-Montana (VS) ein Brand ausgebrochen, der mindestens 40 Todesopfer und über hundert Verletzte gefordert hat. Opfer einer Straftat und deren Angehörige haben gestützt auf das Opferhilfegesetz (OHG) Anspruch auf Unterstützung durch die Opferhilfe. Diese umfasst sowohl die unmittelbare Soforthilfe, als auch mittel- und längerfristige Leistungen. Für die Ausrichtung der Soforthilfe sind die kantonalen Opferhilfestellen verantwortlich. Die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihre Angehörigen erhalten dort individuell die notwendige Hilfe: Grossbrand in Crans-Montana - Opferhilfe Schweiz
Weitere Informationen zur Opferhilfe
- Das EJPD wird prüfen, ob beim bestehenden Unterstützungsangebot Lücken bestehen und zusätzliche Massnahmen zugunsten der betroffenen Personen und deren Angehörigen erforderlich sind (Medienmitteilung vom 9. Januar 2026).
- Am 14. Januar 2026 sichert der Bundesrat den Opfern und ihren Angehörigen seine Unterstützung zu. Die Leistungen des Bundes wären subsidiär, namentlich zum Engagement der Versicherungen und den geplanten Massnahmen des Kantons Wallis (Medienmitteilung vom 14. Januar 2026).
Letzte Änderung 14.01.2026