Aufenthaltsbewilligungen für Nicht-EU/EFTA-Angehörige

Drittstaatsangehörige (L, B, C) siehe Biometrischer Ausländerausweis

Seit dem November 2019 wurde ein Ausweis im Kreditkartenformat ohne Chip kantonal gestaffelt abgegeben bis zur vollständig abgeschlossenen Einführung im Februar 2022. Diesen Ausweis erhalten alle Personen, welche Angehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder der europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind. Zusätzlich wird dieser Ausweis auch an Drittstaatsangehörige ausgegeben, welche im Besitz einer Grenzgängerbewilligung (Ausländerkategorie G) sind oder erwerbstätige Ehepartnerin / Ehepartner und Kinder von Angehörigen ausländischer Vertretungen oder staatlichen internationalen Organisationen (Ausländerkategorie Ci).

Der Ausweis S wird seit Februar 2022 ausgegeben, die Ausweise F und N folgen gestaffelt ab Dezember 2022.

Aufenthaltstitel

Termin

F N
01/2023 AI
SH
UR
AI
SH
UR
02/2023 AR
BS
OW
SG
AR
BS
OW
SG
03/2023 GR GR
04/2023 SO SO
05/2023 LU LU
06/2023    
07/2023    
08/2023 SZ SZ
09/2023    
10/2023    

Letzte Änderung 04.04.2023

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