Warnung vor Betrug-MailsEmails mit dem Absender «Swiss Immigration» und Zahlungsforderungen werden an Ausländerinnen und Ausländer versandt. Das SEM warnt vor diesen Betrugsversuchen. |
Telefonische Auskünfte werden nur zu folgenden Themen erteilt:
- Visum (ohne Rückreisevisum) und
- Arbeitsmarkt (allg. Fragen).
Bei Fragen zu allen anderen Bereichen wenden Sie sich bitte schriftlich und mit Kopien der relevanten Dokumente per Post an die zuständige Stelle.
Postanschrift
Staatssekretariat für Migration SEM
(ev. zuständige Stelle/Person)
CH-3003 Bern
Standort-Adresse
Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
Wabern
Ansprechzeiten für telefonische Auskünfte
Montag – Freitag, 09:00 – 11:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Loge:
Tel. +41 58 465 11 11
Fax +41 58 465 93 79
Warnung vor Telefonbetrug
Das Staatssekretariat für Migration hat Kenntnis von Betrugsfällen durch "Spoofing". Dabei missbrauchen unbekannte Täter die Telefonnummer des SEM und behaupten, im Namen des SEM anzurufen. Dann drohen sie ihren Opfern mit Haft oder Ausschaffung, wenn sie nicht grössere Geldbeträge überweisen.
Das SEM stellt grundsätzlich nie Rechnung per Telefon oder E-Mail. Wenn Sie von Unbekannten per Telefon oder E-Mail aufgefordert werden, Geld an das SEM zu überweisen, sollten Sie umgehend die Polizei kontaktieren.
Ihre Ansprechpartner nach Thema
Aufenthalt
Fragen im Zusammenhang mit
- Verlängerungsgesuchen der Aufenthaltsbewilligungen,
- vorzeitige Erteilung von Niederlassungsbewilligungen etc. sowie
- Arbeitsbewilligungs- und Familiennachzugsgesuche
- Gesuche um Reisedokumente
sind direkt an die Kantonalen Migrationsbehörden zu richten:
Zulassung Arbeitsmarkt
Fragen zu Gesuchen und zur Gesuchsstellung sind direkt an die Kantonalen Migrationsbehörden zu richten:
Allgemeine Fragen zur Arbeitsmarktzulassung aus den EU/EFTA-Staaten:
Allgemeine Fragen zur Arbeitsmarktzulassung aus Drittstaaten:
Reisedokumente und Rückreisevisa
Fragen im Zusammenhang mit Gesuchen um Ausstellung von schweizerischen Reisedokumenten und Rückreisevisa für ausländische Personen sind direkt an die Kantonalen Migrationsbehörden zu richten:
Visumsgesuche (ohne Rückreisevisa)
Fragen zu einem konkreten, pendenten oder abgelehnten Visumsgesuch, sowie Fragen zu Einreisesperren.
Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FL, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH:
(telefonische Auskünfte: Montag – Freitag, 09:00 – 11:00 und 14:00 – 16:00 Uhr)
Kantone NE, VD, VS, TI:
(telefonische Auskünfte: Montag – Freitag, 14:00 – 16:00 Uhr)
Kantone FR, GE, JU:
(telefonische Auskünfte: Montag – Freitag, 09:00 – 11:00 Uhr)
Visumbestimmungen
Allgemeine Fragen zu Visumbestimmungen:
Asyl
Anfragen/Informationen über Personen und zu einzelnen Verfahren (Stand des Verfahrens, Aktenkonsultation, Übermittlungsanfragen von Identitätskarten o.ä. Ausweispapieren, etc.) sind auf postalischem Weg an das SEM (Adresse: Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern) unter Angabe der N-Nummer, Name, Vorname und Geburtsdatum zu richten.
Fragen zu generellen Asylthemen beantworten wir gern via E-Mail mittels Kontaktformular:
Integration
Schweizerische Integrationspolitik, Integrationsförderung:
Bürgerrecht / Einbürgerung
Statistik
Weitere Informationen
Schüler-/Studenten- und Bürgeranfragen:
E-Government
Bitte senden Sie Ihre Nachricht nur an einen Empfänger. Falls nötig wird diese durch die Sachbearbeitenden an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Letzte Änderung 01.06.2018