Die Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit ist für Familienangehörige von Beamten intergouvernementaler Organisationen und für Mitglieder ausländischer Vertretungen bestimmt. Es handelt sich dabei um die Ehegatten und die Kinder bis zum 25. Altersjahr. Die Gültigkeit ist auf die Dauer der Funktion des Hauptinhabers beschränkt.
Dieser Ausweis ist kein Nachweis für die Identität des Inhabers/der Inhaberin.
Letzte Änderung 09.09.2022