Genehmigung des Übereinkommens und Anpassungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Entwurfs für eine Schweizerische Zivilprozessordnung und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht
Worum geht es?
Das für die Schweiz 1992 in Kraft getretene Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen legt die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Vertragsstaaten fest. Es gewährleistet ferner, dass die in einem Vertragsstaat gefällten Entscheide in den übrigen Vertragsstaaten anerkannt und vollstreckt werden können. Das revidierte Lugano-Übereinkommen sieht ein effizienteres Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen vor und enthält neue Bestimmungen, welche die Entwicklungen im elektronischen Geschäftsverkehr berücksichtigen. Die wichtigste Neuerung für die Praxis ergibt sich aus der Ausweitung des räumlichen Geltungsbereichs des Lugano-Übereinkommens auf die neuen EU-Staaten. Damit wird die Rechtssicherheit massgeblich verbessert, was insbesondere dem Handel, aber auch den Konsumenten und den Unterhaltsberechtigten zugute kommt.
Was ist bisher geschehen?
- Am 30. Oktober 2007 unterzeichnet die Schweiz das revidierte Lugano-Übereinkommen (Medienmitteilung).
- Am 30. Mai 2008 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung des revidierten Lugano-Übereinkommens (Medienmitteilung).
- Am 18. Februar 2009 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des revidierten Lugano-Übereinkommens (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (09.021)
- Der Bundesrat setzt das revidierte Lugano-Übereinkommen auf den 1. Januar 2011 in Kraft (Medienmitteilung).
- Am 20. Oktober 2010 deponiert die Schweiz die Ratifikationsurkunde. Damit tritt das revidierte Lugano-Übereinkommen definitiv am 1. Januar 2011 in Kraft.
Dokumentation
Übereinkommen
-
Übereinkommen von Lugano vom 30. Oktober 2007
(AS 2010 5609)
Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Bundesbeschluss
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Botschaft
(BBl 2009 1777)
-
Bundesbeschluss
(BBl 2009 1835)
- Medienmitteilung vom 18. Februar 2009
Referendumsvorlage
Neue Bestimmungen
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 20.10.2010
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