Mit dem Wirkungsziel 3 der Integrationsagenda Schweiz (IAS) haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, dass sich «fünf Jahre nach Einreise (…) zwei Drittel aller vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge im Alter von 16-25 Jahren in einer postobligatorischen Ausbildung» befinden sollen.
Da die IAS 2019 eingeführt wurde und sich dieses Wirkungsziel auf einen Zeitraum von 5 Jahren nach Einreise bezieht, können derzeit noch keine Aussagen zur Erreichung des Wirkungsziels gemacht werden. Hingegen lassen sich Aussagen zur Ausbildungssituation von jungen vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen vor der Einführung der IAS im Jahre 2019 treffen.
Die Ausbildungssituation junger vorläufig Aufgenommener und anerkannter Flüchtlinge, welche in den Jahren 2015 und 2016 eingereist sind, präsentiert sich fünf Jahre nach Einreise wie folgt (Grundlage: Daten des BFS aus den Längsschnittanalysen im Bildungsbereich (LABB)):
- Fünf Jahre nach Einreise haben schweizweit rund 50% (Einreise 2015) bzw. 57% (Einreise 2016) der jungen Flüchtlinge oder vorläufig aufgenommenen Personen eine postobligatorische Ausbildung absolviert oder sind dabei, eine solche zu absolvieren.
- Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen den Geschlechtern in Bezug auf die Teilnahme an einer postobligatorischen Ausbildung: Fünf Jahre nach Einreise haben 53% (Einreise 2015) bzw. 64% (Einreise 2016) der Männer eine postobligatorische Ausbildung absolviert oder sind dabei, eine solche zu absolvieren, bei den Frauen liegt der Anteil bei 34% (Einreise 2015) bzw. 42% (Einreise 2016).
- Das Alter bei der Einreise in die Schweiz spielt eine Rolle für die Ausbildungssituation fünf Jahre nach Einreise: Rund 90% der Jugendlichen mit Einreise 2015 oder 2016, die im Alter von 16 Jahren in die Schweiz kamen, sind in einer postobligatorischen Ausbildung oder haben eine solche absolviert. Bei jungen Erwachsenen, die bei der Einreise 25 Jahre alt waren, ist dies nur bei einer von fünf Personen der Fall.
- In den vergangenen Jahren hat der Anteil junger vorläufig aufgenommener Personen und Flüchtlinge, die sich in einer Ausbildung befinden, zugenommen.
In den kommenden Jahren sollen die Auswertungen nach Bedarf erweitert, kontextualisiert und vertieft werden.
Ausbildungssituation der Einreisekohorten 2015 und 2016: Übersicht
Der Anteil junger Flüchtlinge oder vorläufig aufgenommener Personen, die fünf Jahre nach Einreise eine postobligatorische Ausbildung abgeschlossen haben oder dabei sind, eine solche zu absolvieren, liegt bei der Kohorte 2016 deutlich höher als bei der Kohorte 2015. Dabei hat insbesondere der Anteil Personen mit/in zertifizierender Ausbildung der Sekundarstufe II zugenommen. Zu beachten ist jedoch, dass die Kohorte 2016 deutlich weniger Personen umfasst.
Ausbildungssituation der der Einreisekohorten 2015 und 2016 nach Geschlecht und Alter
Bedeutende Unterschiede bestehen zwischen den Geschlechtern. Während bei den jungen Männern fünf Jahre nach Einreise knapp die Hälfte (Einreise 2015) bzw. fast zwei Drittel (Einreise 2016) eine postobligatorische Ausbildung absolviert haben oder absolvieren, ist es bei den Frauen ein Drittel (Einreise 2015) bzw. rund 40% (Einreise 2016).
Der Anteil mit bzw. in Ausbildung ist bei den Personen, die als Jugendliche in die Schweiz einreisten, deutlich höher als bei den jungen Erwachsenen. Mit zunehmendem Alter bei Einreise sinkt der Anteil Personen, die noch eine Ausbildung aufnehmen.
Hinweis: Bei bereits erwachsenen vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen ist es möglich, dass sie in ihrem Herkunftsland bereits einen nachobligatorischen Abschluss erworben haben. Solche Abschlüsse sind in der Statistik nicht enthalten.
Entwicklung der Ausbildungssituation der Einreisekohorte 2016
Der Anteil der im Jahre 2016 eingereisten vorläufig aufgenommener Personen und Flüchtlinge, welche in Ausbildung sind oder eine solche abgeschlossen haben, ist mit zunehmender Dauer seit der Einreise kontinuierlich angestiegen. Während zu Beginn verschiedene Brückenangebote im Vordergrund stehen, steigt der Anteil von Personen in/mit einer zertifizierenden Ausbildung der Sekundarstufe II (Berufslehre, Matura) einige Jahre nach Einreise an.
Entwicklung der Ausbildungssituation nach Einreisejahren
Werden einzelne Einreisekohorten verglichen, zeigt sich, dass später eingereiste Kohorten im Vergleich zur Einreisekohorte 2015 einen höheren Anteil an Personen mit bzw. in Ausbildung aufweisen. Von Kohorte zu Kohorte sind Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher - oder zumindest ungefähr gleich schnell - in eine Ausbildung eingestiegen. Dieser positive Trend ist neben innovativen Massnahmen wie der Integrationsvorlehre INVOL einer veränderten Alterszusammensetzung (höherer Anteil von Jugendlichen) zuzuschreiben. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Lage auf dem Arbeits- und Lehrstellenmarkt sowie weitere Aspekte einen Einfluss auf die Teilnahme an Ausbildungen hat.
Die folgende Abbildung 5 zeigt die Entwicklung nach Einreisejahren ausschliesslich für Ausbildungen auf SEK II Niveau. Die Abbildung 6 zeigt die Entwicklung unter Berücksichtigung der Übergangsausbildungen.
Methodisches
Definition Einreisekohorte 2016:
- Personen, die 2016 in die Schweiz einreisten und 2016 sich im Asylprozess als befanden:
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge - Die zum Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz zwischen 16 und 25 Jahre alt waren
- Die Ende 2016 noch in STATPOP erfasst waren
- Die Ende 2021 noch in STATPOP erfasst waren
Definition Einreisekohorte 2015:
- Personen, die 2015 in die Schweiz einreisten und 2015 sich im Asylprozess als befanden:
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge - Die zum Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz zwischen 16 und 25 Jahre alt waren
- Die Ende 2015 noch in STATPOP erfasst waren
- Die Ende 2020 noch in STATPOP erfasst waren
Definition Übergangsausbildung:
Übergangsausbildungen umfassen Angebote, die im Anschluss an die obligatorische Schule die Möglichkeit bieten, sich die notwendigen Kompetenzen anzueignen, um später eine Lehre oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II zu absolvieren. Es gibt eine grosse Vielfalt solcher Angebote, für weitere Informationen siehe folgende BFS-Publikation: Der Übergang am Ende der obligatorischen Schule - Ausgabe 2016.
Definition mit/in Ausbildung:
Als Ausbildungsteilnehmer gilt jemand, der seit seiner Ankunft in der Schweiz, mindestens einmal für eine Ausbildung mit Diplom der Sekundarstufe II oder für eine nicht-diplomierende Ausbildung eingeschrieben war (bzw. bereits einen Abschluss erworben hat) und deren Dauer sechs Monaten Vollzeitbeschäftigung entspricht.
Letzte Änderung 26.03.2024