Mit dem Wirkungsziel 4 der Integrationsagenda Schweiz (IAS) haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, dass «sieben Jahre nach Einreise [...] die Hälfte aller erwachsenen vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge (VA/FL) nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert» sein soll.
Entwicklung der Erwerbstätigenquote seit Einführung der Integrationsagenda
Seit Einführung der Integrationsagenda treten vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge rascher und häufiger in den Arbeitsmarkt ein. Wie die folgende Abbildung zeigt, sind bei der 2020 eingereisten Kohorte nach fünf Jahren bereits 53% der Geflüchteten erwerbstätig. Im Vergleich zur Kohorte 2018 sind dies gut 12 Prozentpunkte mehr. Auch die neueren Kohorten von 2021, 2022, und 2023 bestätigen diesen Trend. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass dieses IAS-Ziel nicht nur erreicht, sondern übertroffen werden kann.
Der raschere Berufseinstieg dürfte auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein. Zum einen wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt, die der Arbeitsintegration förderlich sind: Neben der Integrationsagenda Schweiz wurden auch die beschleunigten Asylverfahren eingeführt. Zudem wurde das Bewilligungsverfahren für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei vorläufig Aufgenommenen durch eine einfache Meldepflicht ersetzt. Zum anderen hat sich die wirtschaftliche Lage auf dem Arbeitsmarkt gut entwickelt.
Erwerbssituation von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen sieben Jahre nach Einreise
Die Erwerbssituation von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge bis sieben Jahre nach Einreise in die Schweiz wird auf der Basis von Daten des SEM gemäss dem Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) ausgewertet. Derzeit liegen erst für die Einreisekohorte 2018 Daten über einen Zeitraum von 7 Jahren vor. Es handelt sich also um vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge, die vor der vollständigen Einführung der IAS 2020 eingereist sind.
Die Erwerbssituation von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen nach sieben Jahren in der Schweiz präsentiert sich für die Einreisekohorte 2018 wie folgt:
- 48% der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge, die zum Zeitpunkt der Einreise zwischen 16 und 55 Jahre alt waren, sind erwerbstätig;
- Die Erwerbstätigenquote unterscheidet sich deutlich nach Geschlecht: 64% der Männer sind sieben Jahre nach Einreise erwerbstätig, bei den Frauen beträgt die Erwerbstätigenquote 32%;
- Mit höherem Alter beim Zeitpunkt der Einreise sinkt die Erwerbstätigenquote. Knapp ein Drittel alle Personen, die bei Einreise 46 Jahre und älter waren, sind sieben Jahre später erwerbstätig;
- Die Erwerbstätigenquote für die Einreisekohorte 2018 liegt etwas tiefer als für die früheren Jahre. Dies dürfte unter anderem auf eine andere demografische Zusammensetzung der Kohorte zurückzuführen sein (höherer Anteil von Frauen und Personen über 26 Jahre bei Einreise);
- 45% der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge sind nachhaltig erwerbstätig. Das heisst, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate eine bezahlte Erwerbstätigkeit ausgeübt. 29% der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge waren während des gesamten Zeitraumes von 24 Monaten erwerbstätig;
- Es bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Kantonen bei der Erwerbstätigenquote der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge. Beim Vergleich zwischen den Kantonen sind Kontextfaktoren wie die Struktur des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft des Kantons zu berücksichtigen. Beispielsweise zeigt sich eine Korrelation zwischen der Erwerbstätigenquote der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge und der Arbeitslosenquote der Wohnbevölkerung im Kanton. Bei der Interpretation kantonaler Unterschiede ist auch die Fallzahl zu berücksichtigen, da bei geringen Beobachtungszahlen die Vergleichbarkeit der Erwerbstätigenquoten zwischen den Kantonen eingeschränkt sein kann.
Die Auswertungen werden nach Bedarf erweitert, kontextualisiert und vertieft. Insbesondere ist für die Analyse einer nachhaltigen Erwerbsintegration auch das mit der Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen sowie ein allfällig fortgeführter Sozialhilfebezug zu berücksichtigen.
Weitere Informationen sind in den detaillierten Auswertungen und methodischen Erläuterungen zu finden.
Letzte Änderung 26.02.2026

