Die Kantone weisen im Rahmen der jährlichen Berichterstattung Kennzahlen zu den Zielen der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) aus. Seit 2019 werden ausgewählte, national vereinheitlichte Kennzahlen zur Integrationsförderung im Ausländer- und Asylbereich erhoben. Diese werden derzeit noch methodisch unterschiedlich und nicht für alle Kantone vollständig erfasst. Für Vergleiche sind die Zahlen nicht aussagekräftig genug. Dennoch erlaubt die Auswertung der Kennzahlenerhebung auf nationaler Ebene eine grobe Übersicht über die Integrationsförderung im Jahr 2022.
Kennzahlen zur Förderung im Ausländerbereich
- Mit Erstinformationen wurden rund 45 000 Neuzuzüger/innen erreicht.
- Rund 45 000 Beratungsgespräche wurden über Mittel des Förderbereichs "Beratung" ermöglicht.
- Rund 46 000 Teilnahmen an Sprachkursen wurden verzeichnet.
Kennzahlen zur Förderung im Asylbereich (Integrationsagenda)
- Rund 4880 vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge (VA/FL) erhielten gezielte Erstinformationen.
- Rund 12 200 VA/FL nahmen an Sprachförderangeboten teil (Eintritte).
- Rund 8400 VA/FL sind unterstützt worden, damit sie eine Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarktfähigkeit erlangen. Rund 3200 Personen waren Jugendliche oder junge Erwachsene (16-25 Jahre) und rund 5200 Personen Erwachsene (26-55 Jahre).
- Rund 2000 VA/FL im Vorschulalter haben von Massnahmen zur frühkindlichen Sprachförderung profitiert.
Gemäss den Kennzahlen weisen die im Jahr 2022 neu erfassten VA/FL über 16 Jahre folgendes Profil auf (Beurteilung gemäss der ersten, individuellen Ressourceneinschätzung):
- 67% verfügten über eine Schulbildung von mindestens 6 Jahren.
- 11% waren nicht alphabetisiert.
- 87% verfügten tendenziell über ein Potenzial zur Erlangung der Arbeitsmarktfähigkeit und/oder Ausbildungsfähigkeit.
- 39% verfügten über eine Arbeitserfahrung von weniger als einem Jahr, 28% von 1 bis 4 Jahren und 33% von mehr als 5 Jahren.
Weiterentwicklung Kennzahlen IAS und Vorgehen
Die ersten Kennzahlenerhebungen zeigten einen Optimierungsbedarf sowohl bei der Datenqualität sowie beim Erhebungsaufwand in den Kantonen auf. Im Bestreben, die Messinstrumente weiterzuentwickeln, führt das BFS bis Mitte 2024 in ausgewählten Kantonen Piloterhebungen von Einzeldatendaten durch. Im Rahmen des laufenden Modernisierungsprojekts des BFS zu den bestehenden Sozialhilfestatistiken sollen die Anforderungen an die zukünftige Erhebung der Kennzahlen IAS via BFS geprüft werden. Die Ergebnisse der Pilotierung sollen anderen interessierten Kantonen die Möglichkeiten einer Einzeldatenerhebung über das BFS aufzeigen und die Durchführbarkeit und Effizienz dieses Verfahrens belegen.
Auf Basis der Piloterhebungen werden verschiedene Lösungsvarianten für das weitere Monitoring der IAS vorgeschlagen und anhand klar definierter Ziele bewertet. Durch den aktiven Einbezug der Stakeholder aus Kantonen und Bund in den Entscheidungsprozess soll die Akzeptanz der gewählten Umsetzungsvariante gestärkt werden. Der Variantenentscheid Ende 2024 wird das weitere Vorgehen bestimmen und die Basis für die Anpassungen ab KIP4 (ab 2028) setzen.
Für die KIP3 (2024 bis 2027) werden die bisher verwendeten Kennzahlen mit einzelnen Anpassungen und Präzisierungen weitergeführt.
Letzte Änderung 05.03.2024