Transparenz der Vergütungen

Worum geht es?

Mit neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) soll vorerst bei Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien mehr Transparenz geschaffen werden. Offen zu legen sind Vergütungen, welche die Gesellschaft an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ausgerichtet hat, sowie die Beteiligungen, welche diese Personen an der Gesellschaft halten. Anzugeben sind der Gesamtbetrag der Vergütungen, die individuellen Bezüge der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und der höchste auf ein Mitglied der Geschäftsleitung entfallende Betrag unter Namensnennung. Anzugeben sind ferner die Beteiligungen an der Gesellschaft für jedes einzelne Mitglied des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 5. Dezember 2003 ermächtigt der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen für eine Revision des Obligationenrechts betreffend die Transparenz der Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung zur transparenteren Vergütung an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung (Medienmitteilung).
  • Am 23. Juni 2004 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zu den entsprechenden Aenderungen im Obligationenrecht (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (04.044)
     
  • Der Bundesrat setzt die neuen Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) auf den 1. Januar 2007 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 05.07.2006

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