Konsumentenschutz (Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien)

Änderung des Obligationenrechts

Worum geht es?

Natürliche Personen, die ein privates Anliegen verfolgen (Konsumenten), haben nicht die gleiche Verhandlungsmacht wie der professionelle Anbieter. Sie setzen sich der Gefahr aus, nachteilige Verträge zu schliessen, sei es wegen der Komplexität gewisser Geschäfte, sei es wegen besonderer oder gar missbräuchlicher Vermarktungsmethoden des Anbieters. Bereits im geltenden Lauterkeits- und Obligationenrecht gibt es daher gewisse Regeln, die auf den besseren Schutz des Konsumenten zielen. Sie erfassen (wo es der Gesetzgeber für nötig erachtet hat) die verschiedenen Etappen in der Konsumenten-Anbieter-Beziehung (unlautere Werbung, aggressive Verkaufsmethoden; Haustürgeschäfte, Konsumkredit oder Produktehaftung).

Die parlamentarische Initiative de Dardel (00.421) "Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz" zielte darauf, den Erwerber von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien vor aggressiven Verkaufsmethoden gewisser Anbieter zu schützen. Das Parlament ist allerdings zum Schluss gelangt, dass für einen relativ beschränkten Markt wie die Schweiz eine Sonderregelung nicht angebracht ist.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 3. November 2003 verabschiedet die Kommission für Rechtsfragen einen Vorentwurf und Begleitbericht in Erfüllung der parlamentarischen Initiative de Dardel (00.421) "Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz".
  • Am 28. Januar 2004 eröffnet das EJPD darüber ein Vernehmlassungsverfahren (Medienmitteilung). Die Ergebnisse dieses Verfahrens sind am 29. Juni 2004 der RK-N zugestellt worden. Diese hat eine Subkommission beauftragt, den Vorentwurf unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse zu bearbeiten.
  • Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme vom 1. März 2006 einen wirksamen Schutz der Erwerber und Erwerberinnen von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien (Medienmitteilung).
  • Am 22. Juni 2007 schreibt der Nationalrat die parlamentarische Initiative de Dardel ab.

Dokumentation

Parlamentarische Vorstösse

Vernehmlassungsergebnisse

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 01.03.2006

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Bassem Zein
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 36 22
F +41 58 462 78 79
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.metas.ch/content/bj/de/home/wirtschaft/gesetzgebung/archiv/teilnutzungsrechte.html