AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche
Worum geht es?
Künftig kann eine berechtigte Behörde zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbruch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt. Dies dank der AHV-Nummer, die als Personenidentifikator dienen soll und der neu geschaffenen landesweiten Grundstücksuche für Behörden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 14. Oktober 2020 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung für die Revision der Grundbuchverordnung (Medienmitteilung).
- Der Bundesrat setzt neuen Verordnungsbestimmungen zusammen mit den Artikeln 949b und 949c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Der nationale Grundstücksuchdienst für Behörden wird seinen Betrieb ab dem Jahr 2024 aufnehmen (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Neue Bestimmungen
- Grundbuchverordnung (PDF, 291 kB, 09.12.2021)
- Erläuterungen zur Änderung der GBV (PDF, 239 kB, 28.02.2022)
- Technische Grundbuchverordnung (PDF, 228 kB, 09.12.2021)
- Anhang 1 TGBV (PDF, 435 kB, 09.12.2021)
- Anhang 3 TGBV (PDF, 730 kB, 09.12.2021)
- Anhang 6 TGBV (PDF, 1 MB, 09.12.2021)
- Anhang 7 TGBV (PDF, 101 kB, 09.12.2021)
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 10.12.2021
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