Nicht realisiertes Gesetzgebungsprojekt "Ombudsstelle des Bundes (Ombudsmann)"

Worum geht es?

Eine Ombudsperson soll als Vermittlerin natürliche und juristische Personen im Verkehr mit den Bundesbehörden beraten und in Konfliktfällen vermitteln. Sie kann dazu beitragen, kostspielige Prozesse und Beschwerden zu vermeiden und besonders problematische Fälle frühzeitig zu erkennen und Konflikte zu vermeiden. Gemäss einem Gesetzesentwurf des Parlaments war eine unabhängige, schweizweit bekannte Persönlichkeit als Ombudsperson vorgesehen, die zusammen mit einem Stellvertreter und einem Sekretariat die eidgenössische Ombudsstelle bildet. Das Parlament hat jedoch vor allem wegen der angespannten Finanzlage des Bundes auf die Einführung einer eidgenössischen Ombudsstelle verzichtet. - Ombudsstellen bestehen auf kantonaler Ebene (BS, BL, VD, ZH) sowie in drei Gemeinden (Bern, Winterthur, Zürich).

Was ist bisher geschehen?

  • Seit den siebziger Jahren sind auf Bundesebene verschiedene Anläufe für die Schaffung einer Ombudsstelle unternommen worden. Im Sommer 2002 prüft der Bundesrat die Schaffung einer Ombudsstelle des Bundes erneut: Bürgerfreundliches Verhalten ist nach seiner Ansicht Aufgabe aller Verwaltungsstellen und kann deshalb nicht an eine Ombudsstelle delegiert werden. Der Bundesrat entscheidet deshalb, kein Ombudsgesetz ausarbeiten zu lassen (Medienmitteilung).
  • Am 4. Juli 2003 verabschiedet die Staatspolitische Kommission des Nationalrates dennoch einen Gesetzesentwurf zur Schaffung einer eidgenössischen Ombudsstelle. Mit dieser Ombudsstelle soll in erster Linie das Vertrauen der Bevölkerung in die Bundesbehörden gestärkt werden. Die optimale Wahrung der Interessen und Rechte Privater setzt vielfach Kenntnis über Rechtsmittel und Verfahrensabläufe voraus. Hier kann sie durch eine erste Information klärend wirken, wobei sie eine eigentliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Die Ombudsperson kann gemäss Entwurf beratende Gespräche führen, Empfehlungen und Vorschläge zu einer gütlichen Einigung abgeben, verfügt jedoch über keine Entscheidungsbefugnis.
  • Am 27. August 2003 schickt das EJPD den Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates zum Bundesgesetz über eine Ombudsstelle in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 20. Februar 2004 beschliesst die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, auf ein Ombudsgesetz zu verzichten (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 09.06.2004

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