Artikel 170 der neuen Bundesverfassung verlangt von der Bundesversammlung, dafür zu sorgen, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dieser Auftrag betrifft unmittelbar das Parlament, mittelbar aber auch den Bundesrat und die Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat am 3. November 2004 verschiedene Massnahmen beschlossen, mit denen die Tätigkeiten des Bundes besser auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Er will damit die Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung verstärken, die Transparenz entsprechender Überprüfungen und deren Qualität verbessern sowie die Wirtschaftlichkeit stärker gewichten.
Beschlüsse des Bundesrates
- Beschluss des Bundesrates vom 3. November 2004 (PDF, 420 kB, 21.06.2010)
- Schlussbericht der interdepartementalen Kontaktgruppe "Wirkungsprüfungen" vom 14. Juni 2004 (PDF, 237 kB, 21.06.2010)
- Konsolidierte Übersicht vom 19. Januar 2006 über die Entscheide (PDF, 43 kB, 21.06.2010)
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Die Wirksamkeit von Massnahmen des Bundes überprüfen
Medienmitteilung vom 3. November 2004
Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates
Für die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates in den Bundesämtern und Departementen sind die nachfolgenden Dokumente der SEVAL zu beachten:
Letzte Änderung 25.07.2023