Private Sicherheitsfirmen

Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen

Worum geht es?

Private Sicherheitsunternehmen, die aus der Schweiz heraus im Ausland tätig sind, üben ihre Tätigkeit aus, ohne einem Kontrollsystem zu unterstehen. Der Gesetzesentwurf über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen verfolgt das Ziel, diese Gesetzeslücke zu schliessen. Er  trägt dazu bei, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, die aussenpolitischen Ziele der Schweiz umzusetzen, die schweizerische Neutralität zu wahren und die Einhaltung des Völkerrechts zu garantieren.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 5. Dezember 2005 verabschiedet der Bundesrat den Bericht zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen (Medienmitteilung).
  • Am 31. Oktober 2007 verabschiedet der Bundesrat die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen des Bundes an private Sicherheitsfirmen (Medienmitteilung).
  • Am 21. Mai 2008 entscheidet der Bundesrat, in der Schweiz ansässige Sicherheitsfirmen, die in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätig sind, vorderhand nicht einer Registrierungs- und Bewilligungspflicht zu unterstellen (Medienmitteilung).
  • Am 25. August 2010 beauftragt der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), erneut eine Bundesregelung für die in der Schweiz ansässigen und in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätigen privaten Sicherheitsfirmen zu prüfen (Medienmitteilung).
  • Am 16. Februar 2011 beauftragt der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis Mitte Jahr eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 12. Oktober 2011 schickt der Bundesrat eines Gesetzesentwurf über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 29. August 2012 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 23. Januar 2013 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (Medienmitteilung).

  • Parlamentarische Beratungen (13.017)
     
  • Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) und die dazugehörenden Verordnungen auf den 1. September 2015 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Parlamentarische Vorstösse

  • 04.3267

    Postulat Stähelin. Private Sicherheitsfirmen

  • 04.3796

    Motion Wyss Ursula. Schaffung rechtlich verbindlicher Bestimmungen über den Umgang der Schweiz mit privaten Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen

  • 04.3796

    Motion Wyss Ursula. Aufnahme international gültiger Regeln für private Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen

  • 08.3179

    Motion Allemann. Zulassungssystem für private Sicherheits- und Militärfirmen mit Sitz in der Schweiz

  • 10.3639

    Motion Sicherheitspolitische Kommission Ständerat. Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen, welche in Krisen- und Kriegsgebieten arbeiten.

  • 10.3808

    Motion Lang Josef. Verbot von Privatarmeen in der Schweiz.

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 24.06.2015

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