Die Zentralbehörde handelt auf der Grundlage der beiden internationalen Übereinkommen, die auf diesem Gebiet in Kraft stehen: das Haager Übereinkommen (HKÜ) vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen und das Europäische Übereinkommen (EÜ) vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts. Beide Übereinkommen gelten nur im Verhältnis zu den Vertragsstaaten. Sie sind rein zivilrechtlicher Natur, ihr Ziel ist der Schutz des betroffenen Kindes, nicht die Bestrafung des entführenden Elternteils.
Bei Kindesentführungen in die Schweiz werden das Bundesgesetz über internationale Kindesentführung (BG-KKE) und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen angewendet.
Gesetzliche Grundlagen
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Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
(HKÜ, SR 0.211.230.02)
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Europäisches Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtes
(ESU, SR 0.211.230.01)
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Bundesgesetz vom 21. Dezember 2007 über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen
(BG-KKE, SR 211.222.32)
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Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kindesschutzübereinkommen)
(HKsÜ, SR 0.211.231.011)
Nichtvertragsstaaten
Wurden die Kinder in einen Staat entführt, der keinem dieser Übereinkommen beigetreten ist, sind die juristischen Möglichkeiten beschränkt. Allenfalls kann das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, Konsularische Direktion, oder die schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes behilflich sein.
Dokumente
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Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 2007 zur Umsetzung der Übereinkommen über internationale Kindesentführung sowie zur Genehmigung und Umsetzung der Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und Erwachsenen
(BBl 2007 2595)
- Botschaft des Bundesrates vom 24. November 1982 zum Haager und zum Europäischen Übereinkommen (PDF, 2 MB, 21.06.2010)
- Botschaft des Bundesrates vom 4. März 1966 zum Haager Minderjährigenschutzabkommen (PDF, 1 MB, 21.06.2010)
Letzte Änderung 26.04.2021