Rechtliche Stellung der Tiere

Worum geht es?

Die auf der römisch-rechtlichen Tradition beruhende Auffassung, das Tier sei eine Sache, gilt in weiten Teilen der Bevölkerung als überholt. So wird es beispielsweise zunehmend als stossend empfunden, wenn nach geltendem Recht die Verletzung eines Tieres als Sachbeschädigung qualifiziert wird. Verschiedene politische Vorstösse wollen dem gewandelten Volksempfinden gegenüber Tieren Rechnung tragen und die rechtliche Stellung des Tieres als empfindungs- und leidensfähiges Lebewesen verbessern.

Was ist bisher geschehen?

  • Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates erarbeitet einen Vorentwurf für Änderungen des Erb-, Sachen- und Haftpflichtrechts sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts und des Strafrechts. Die Gesetzesrevision, die auf zwei parlamentarischen Vorstössen (Initiativen François Loeb und Suzette Sandoz) basiert, will den Tieren in der Rechtsordnung einen besonderen Status als lebende und empfindungsfähige Wesen verleihen.
  • Der Bundesrat stimmt in seiner Stellungnahme vom 20. September 1999 der Vorlage der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates grundsätzlich zu (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen:
    Parlamentarische Initiative François Loeb (92.437)
    Parlamentarische Initiative Suzette Sandoz (93.459)
    Der Nationalrat beschliesst gegen den Antrag der Rechtskommission, auf die Vorlage nicht einzutreten.

  • Am 22. Dezember 1999 reicht Ständerat Dick Marty die parlamentarische Initiative "Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung" ein.
  • Das Initiativkomitee "Tier-Initiative" reicht am 17. August 2000 die Volksinitiative "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" mit 140 708 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Das Initiativkomitee "Fondation Franz Weber" reicht am 16. November 2000 die Volksinitiative "Tiere sind keine Sachen" mit 108 526 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Beide Volksinitiativen legen in der Verfassung fest, dass Tiere keine Sachen sind, und fordern entsprechende gesetzliche Anpassungen. Die Initiative "Tiere sind keine Sachen" verlangt überdies die Einsetzung besonderer Anwälte, welche die Interessen der Tiere vertreten.
  • Der Bundesrat verabschiedet am 25. April 2001 die Botschaft zu den beiden Volksinitiativen (Medienmitteilung). Er unterstützt das Grundanliegen beider Initiativen, die nach seiner Ansicht jedoch nicht auf der Ebene der Verfassung, sondern auf Gesetzesstufe verwirklicht werden sollen. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, beide Volksinitiativen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
  • Der Bundesrat stimmt in seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2002 den von der Rechtskommission vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu, die auf die parlamentarische Initiative "Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung" zurückgehen (Medienmitteilung). Sie gelten als indirekter Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen
     
  • Parlamentarische Beratungen:
    Parlamentarische Initiative Dick Marty (99.467)
    Volksinitiativen (01.028)
      
  • Die Volksinitiativen "Tiere sind keine Sachen" (BBl 2002 7125) und "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" (BBl 2003 494) werden zurückgezogen.
  • Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung auf den 1. April 2003 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Dossier

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Letzte Änderung 27.12.2004

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