Änderung des Zivilgesetzbuchs
Worum geht es?
Die Änderung des Zivilgesetzbuchs verwirklicht die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich der Namens- und Bürgerrechtsregelung. Jeder Ehegatte behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Die Brautleute können aber anlässlich der Eheschliessung erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Das Kind verheirateter Eltern erhält entweder deren gemeinsamen Familiennamen oder – falls diese verschiedene Namen tragen – jenen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern erklären, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll. Partnerinnen oder Partner können inskünftig anlässlich der Eintragung der Partnerschaft erklären, dass sie den Ledignamen der Partnerin oder des Partners als gemeinsamen Namen tragen wollen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 19. Juni 2003 reicht Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer eine parlamentarische Initiative ein. Sie verlangt, das Zivilgesetzbuch so zu ändern, dass die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich der Namens- und Bürgerrechtsregelung gewährleistet ist.
- Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats erarbeitet einen Vorentwurf zur Revision des Zivilgesetzbuchs und schickt ihn am 3. Juli 2007 in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Der Bundesrat befürwortet in seiner Stellungnahme vom 12. Dezember 2008 die Gleichstellung der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (03.428)
- Der Bundesrat setzt das neue Namens- und Bürgerrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft (Medienmitteilung).
- Am 7. November 2012 verabschiedet der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zum neuen Namensrecht (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
-
Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 22. August 2008
(BBl 2009 403)
-
Vorentwurf
(BBl 2009 423)
- Medienmitteilung vom 3. Juli 2007
Entwurf
Referendumsvorlage
Anhörung
Neue Bestimmungen
-
Zivilgesetzbuch (Name und Bürgerrecht), Änderung vom 30. September 2011
(AS 2012 2569)
-
Zivilgesetzbuch (Name und Bürgerrecht), Änderung vom 30. September 2011 - Berichtigung
(AS 2012 3227)
- Zivilstandsverordnung (ZStV). Änderung vom 7. November 2012 (PDF, 44 kB, 06.11.2012)
- Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Änderung vom 7. November 2012 (PDF, 35 kB, 07.11.2012)
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Letzte Änderung 07.11.2012
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