Worum geht es?
Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können seit dem 1. Januar 2022 ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und einfach ändern. Dafür soll ohne vorgängige medizinische Untersuchungen oder andere Voraussetzungen eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt genügen. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören. Missbräuchliche oder leichtsinnige Erklärungen zur Änderung des Geschlechts werden abgelehnt. Solche Erklärungen zeitigen keine Rechtswirkung und sind strafbar.
Was ist bisher geschehen?
- Am 23. Mai 2018 schickt der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 6. Dezember 2019 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung)
- Parlamentarische Beratungen (19.081)
- Der Bundesrat setzt die Änderung des Zivilgesetzbuches auf den 1. Januar 2022 in Kraft (Medienmitteilung).
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft
(BBl 2020 799)
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Entwurf
(BBl 2020 859)
- Medienmitteilung vom 6. Dezember 2019
Referendumsvorlage
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Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister)
(BBl 2020 9931)
Die Bundesversammlung hat am 18. Dezember 2020 Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister) beschlossen. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Die damit verbundenen Anpassungen der Ausführungsbestimmungen (Zivilstandsverordnung und Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen) sowie der Zivilstandsformulare sind in Arbeit. Es ist geplant, dem Bundesrat zu beantragen, das Datum des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2022 festzulegen.
Verordnungen
- Zivilstandsverordnung (ZStV) (PDF, 182 kB, 27.10.2021)
- Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) (PDF, 178 kB, 26.10.2021)
- Kommentar zur Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und den damit verbundenen Änderungen der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) (Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts) (PDF, 326 kB, 26.10.2021)
- Medienmitteilung vom 27. Oktober 2021
Dokumente
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Kurzevaluation zu Art. 30b ZGB, Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister (PDF, 932 kB, 25.10.2023)
Schlussbericht von Prof. Dr. iur. Christiana Fountoulakis, Universität Freiburg, vom 11. Oktober 2023
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Évaluation de l’art. 30b CC (changement de sexe dans le registre de l'état civil) (PDF, 175 kB, 25.10.2023)
Conclusions principales
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Dossier
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Letzte Änderung 27.10.2021
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