Finanzhilfen für Vermittlungsprojekte

Das BJ unterstützt im Rahmen des Programms "erinnern für morgen" von 2024 bis 2028 Vermittlungsprojekte von Dritten zur Thematik der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen mit Finanzhilfen. Diese können für Projekte ausgerichtet werden, welche die Vermittlung der Erkenntnisse aus der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Aufarbeitung zum Inhalt haben. Dies können beispielsweise Buch-Publikationen, Ausstellungen, Bühnenproduktionen (Theater oder Musik), Tagungen oder Weiterbildungen sein.

Das bereits bestehende Vermittlungsangebot sowie die laufenden und geplanten Aktivitäten des Bundes und weiterer Akteure können mit diesen Finanzhilfen ergänzt und gestärkt werden. Ziel ist es, der Schweizer Bevölkerung ein möglichst vielfältiges Vermittlungsangebot anzubieten und die Zielgruppen über das Thema zu informieren und zu sensibilisieren. Besonderen Wert wird darauf gelegt, alle Sprachregionen zu erreichen.

Achtung: Aktuell ist das Budget für Finanzhilfen Vermittlungsprojekte ausgeschöpft. Bitte reichen Sie keine neuen Gesuche ein. Fragen in diesem Zusammenhang richten Sie an folgende Adresse: erinnernfuermorgen@bj.admin.ch (Finanzhilfen im Rahmen der Selbsthilfeprojekte sind weiterhin möglich).

Mehr Informationen zu den Finanzhilfen sind in der Wegleitung zu finden:

Letzte Änderung 07.04.2025

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