Aufgrund des Fehlens eines bilateralen Abkommens zwischen unseren beiden Ländern ist es für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz nicht möglich, ein Gesuch für die Adoption eines chinesischen Kindes einzureichen.
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Letzte Änderung 26.04.2021