1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Brasilien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Gesunde Kinder in der Regel ab 8 Jahren
- Geschwister (können ausnahmsweise jünger als 8 Jahre sein)
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen (können ausnahmsweise jünger als 8 Jahre sein)
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
Gemeinschaftliche Adoption | ||
Alter der künftigen Adoptiveltern | Älter als 18 Jahre | |
Gleichgeschlechtliche Paare | Möglich | |
Vorgeschriebene Ehedauer | Nicht festgelegt | |
Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Mind. 16 Jahre | |
Einzeladoption | ||
Einzeladoption möglich? | Ja | |
Vorgeschriebenes Alter | Älter als 18 Jahre | |
Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Mind. 16 Jahre | |
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Nein | |
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Nein |
4. Allgemeine Hinweise
- Je nach Staat können Abweichungen in den Anforderungen und im Verfahren vorkommen. Die Zentralbehörde kann zusätzliche, im Folgenden nicht aufgeführte Dokumente verlangen.
- In Brasilien sind Adoptionen bis zur Volljährigkeit möglich.
- Adoptionsgesuche für ein gesundes Kind unter 8 Jahren werden zwar nicht abgelehnt, dies kann aber bedeuten, dass sich die Wartefrist verlängert. Gesuche für die Adoption von gesunden Babys bis zu drei Jahren bleiben oft erfolglos.
5. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Die portugiesische Übersetzung aller Dokumente muss durch vereidigte/offizielle/öffentliche Übersetzer durchgeführt werden.
- Alle Originaldokumente und Übersetzungen sind durch Apostille zu beglaubigen.
- Die Kopie der Schweizer Adoptionsgesetzgebung mit Gültigkeitsnachweis wird von der Zentralen Behörde des Bundes ausgestellt.
Adoptionsgesuch mit beglaubigter Unterschrift |
Fotokopie der Pässe |
Auszug aus dem Eheregister (CIEC) (nicht älter als 6 Monate) |
Scheidungsurteil oder Todesurkunde (CIEC) (falls vorhanden, nicht älter als 6 Monate) |
Wohnsitzbescheinigung |
Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Lohnabrechnungen, Arbeitsbestätigung mit Beschäftigungsdauer und Funktion) |
Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister sowie Auszüge aus den Strafregistern der anderen Nationalitätenstaaten der Gesuchsteller (nicht älter als 6 Monate) |
Arztzeugnisse |
Psychologisches Gutachten |
Sozialbericht |
Auszüge aus dem Geburtenregister (CIEC) |
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes |
Aktuelle Farbfotos von Familie und Wohnung |
Erklärung der Gesuchsteller über die Kenntnisnahme der Unentgeltlichkeit der Adoption |
Erklärung der Gesuchsteller über die Kenntnisnahme der Unwiderruflichkeit der Adoption |
Erklärung der Gesuchsteller über die Kenntnis, dass kein Kontakt mit dem Kind aufgenommen werden darf, bevor die brasilianischen Behörden die Gesuchsteller überprüft und für die Adoption als geeignet befunden haben |
Kopie der Schweizer Adoptionsgesetzgebung mit Gültigkeitsnachweis |
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag? | Gemäss Auskunft der Zentralbehörde in Brasilien sind die Wartefristen von Staat zu Staat unterschiedlich und hängen auch vom Profil des gewünschten Kindes ab. |
Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | Gemäss Auskunft der Zentralbehörde in Brasilien kann die Dauer von Staat zu Staat variieren. Es muss aber mit mind. 30 Tagen gerechnet werden.1 |
Wo wird Adoption ausgesprochen / Entscheid? | Im Herkunftsland |
Typ der Adoption | Volladoption |
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Brasilien verlangt von den zuständigen Behörden vier Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- 1 Bericht alle 6 Monate während 2 Jahren
- Die portugiesische Übersetzung muss durch einen vereidigten/offiziellen/öffentlichen Übersetzer durchgeführt werden. Alle Originaldokumente und Übersetzungen sind durch Apostille zu beglaubigen.
Dokumente
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Adressliste (PDF, 78 kB, 18.02.2025)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 17.03.2025