Den Terrorismus besser bekämpfen können: Bundesrat schlägt Gesetzesänderungen vor
Bern, 22.06.2017 - Justiz und Polizei sollen künftig besser gegen Handlungen vorgehen können, welche die Gefahr eines terroristischen Anschlags erhöhen. Das Strafrecht und weitere Gesetze, die der Strafverfolgung dienen, sollen deshalb gezielt angepasst werden. Dies schlägt der Bundesrat vor. Die Vernehmlassung dazu dauert bis am 13. Oktober 2017. Parallel dazu laufen Arbeiten an zwei weiteren Projekten, mit denen die Prävention terroristischer Taten verstärkt werden kann.
Der Gesetzesentwurf, zu dem der Bundesrat jetzt die Vernehmlassung eröffnet hat, stellt unter anderem das Anwerben, die Ausbildung und das Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat - also die so genannten Dschihadreisen - unter Strafe. Die bisherige befristete Rechtsgrundlage dafür, das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen, wird damit ins ständige Recht überführt. Dabei werden die entsprechenden Bestimmungen klarer gefasst. Der Bundesrat trägt damit auch der Kritik Rechnung, welche das Bundesgericht in seinem ersten Urteil zu einer Dschihadreise an dem befristeten Gesetz geäussert hatte.
Die Bestimmung gegen organisierte Kriminalität will der Bundesrat ebenfalls klarer fassen: Sie soll sich ausdrücklich auch gegen den Terrorismus richten. Die aktuelle Strafbestimmung (Art. 260ter StGB) war in den 90er-Jahren vor allem für den Kampf gegen mafiöse Organisationen geschaffen worden. Mit dem Vorschlag des Bundesrats wird sie jetzt auf die Verfolgung terroristischer Organisationen zugeschnitten. Um die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern, werden einzelne Kriterien für das Vorliegen einer kriminellen oder terroristischen Organisation angepasst. Und das Strafmass wird erhöht.
Verbesserte internationale Zusammenarbeit
Im Kampf gegen den Terrorismus schlägt der Bundesrat weitere Neuerungen vor. So soll die internationale Zusammenarbeit in der Rechtshilfe sowie bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verbessert werden. Der Gesetzesentwurf enthält präzise Regelungen, mit denen Probleme in diesen Bereichen so gelöst werden können, dass die rechtsstaatlich garantierten Verfahrensrechte gewahrt bleiben.
Der Bundesrat nimmt mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auch Anliegen der Bundesanwaltschaft und der kantonalen Strafverfolgungsbehörden auf und setzt die Motion 15.3008 der ständerätlichen Rechtskommission um. Zudem will er mit der Revision das Schweizer Recht auf den Stand bringen, wie ihn das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll des Europarats zur Verhütung des Terrorismus vorsehen. Die Vernehmlassung zu diesen Gesetzesänderungen dauert bis zum 13. Oktober 2017.
Zwei weitere Projekte
Parallel dazu laufen Arbeiten an zwei weiteren Projekte zur Bekämpfung des Terrorismus: Noch in diesem Jahr wird der Bundesrat die Vernehmlassung zu präventiven Massnahmen vorlegen, welche die Polizei ausserhalb von Strafverfahren gegen so genannte Gefährder ergreifen kann. Zudem entsteht derzeit ein Nationaler Aktionsplans (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus mit Präventionsmassnahmen in allen Gesellschaftsbereichen, der ebenfalls noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Der Auftrag für diesen Aktionsplan stammt von der politischen Plattform des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS), in dem die Kantone und der Bund vertreten sind.
Ziel all dieser Vorhaben ist es, dem Terrorismus mit einer breiten Palette von Instrumenten noch entschiedener entgegenzutreten, und gleichzeitig die freiheitlichen Prinzipien unserer Gesellschaft zu wahren.
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Letzte Änderung 26.06.2024