Aktionsplan IBM 2027

Für die praktische Umsetzung der Strategie der integrierten Grenzverwaltung (Integrated Border Management, IBM) hat das SEM in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden einen neuen Aktionsplan ausgearbeitet: den IBM-Aktionsplan 2027. Im Gegensatz zum bisherigen IBM-Aktionsplan 2014, der in Form eines statischen Berichts konzipiert wurde, ist der neue Aktionsplan dynamisch ausgestaltet. Um diese Anforderung zu erfüllen, ist er nur in elektronischer Form (auf dieser Website) verfügbar. Es wird kein gedrucktes oder druckbares Dokument mehr bereitgestellt. Dies ist nötig, damit der Aktionsplan laufend an die sich verändernden Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit angepasst werden kann – was wiederum eine flexible Umsetzung und Dokumentation der Schwerpunkte der Grenzkontrollbehörden ermöglicht.

Der IBM-Aktionsplan 2027 erläutert alle Massnahmen, die umzusetzen sind, damit die in der Grenzverwaltungsstrategie festgelegten Ziele erreicht werden. Er wird regelmässig überarbeitet und an die Situation an der Front angepasst. Massgebend sind dabei insbesondere die aktuelle Lage im Migrations- und Sicherheitsbereich sowie andere Herausforderungen, mit denen die Grenzkontrollbehörden konfrontiert sind. Diese dynamische Umsetzung des Aktionsplans ermöglicht es, den aktuellen und künftigen Herausforderungen in der Grenzverwaltung umfassend und zeitgemäss Rechnung zu tragen. Dabei werden die Empfehlungen der Europäischen Union ebenso berücksichtigt wie die im vorhergehenden Aktionsplan gewonnenen Erkenntnisse.

Die zwei Grundpfeiler des IBM-Aktionsplans 2027 sind einerseits die Schlüsselmassnahmen und andererseits die Standardmassnahmen, die nachfolgend im Aktionsplan dargestellt sind.

Schlüsselmassnahmen

Schlüsselmassnahmen sind Massnahmen, die eine umfassende Abstimmung und Zusammenarbeit der beteiligten Behörden erfordern. Sie sind in praktischer und politischer Hinsicht von Bedeutung. Bei diesen Massnahmen fungiert die Steuergruppe Grenze als Auftraggeberin. Sie ist auch für die Projektsteuerung verantwortlich. Die Projektführung wird hingegen den federführenden Behörden übertragen. Um die angestrebten strategischen Ziele zu erreichen, wurden vier Schlüsselmassnahmen definiert und von der Steuergruppe Grenze genehmigt. Diese Massnahmen werden in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Standardmassnahmen

Bei den Standardmassnahmen handelt es sich um Aufgaben und/oder zeitlich befristete Einsätze mit Projektcharakter, die ein Kanton durchführt, um die im IBM-Aktionsplan 2027 verankerten Ziele zu erreichen. Jede Grenzkontrollbehörde bestimmt eigene, innovative Standardmassnahmen, die sie zur Umsetzung der IBM-Strategie 2027 führt.

Eine Standardmassnahme ist also eine behördliche Aufgabe, die sich grundsätzlich nicht direkt aus einer Zuständigkeit oder einem ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag ergibt, sondern darüber hinaus geht. Dabei geht es nicht um Aufgaben des Tagesgeschäfts, die sowieso unerlässlich sind für die Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags (z. B. Grenzkontrolle). Es kann sich aber durchaus um eine Aktivität handeln, die die Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags verbessert, vereinfacht oder dauerhaft effizienter macht. Die Massnahme muss zeitlich befristet sein und gilt als abgeschlossen, wenn die Verbesserungen erfolgreich umgesetzt worden sind. Kurz gesagt handelt es sich um eine Aufgabe und/oder ein Unterstützungsprojekt mit dem Ziel, die Erfüllung der herkömmlichen Aufgaben der Grenzverwaltung zu erleichtern (beispielsweise das Projekt zur Einführung von ABC-Gates an den Flughäfen).

Standardmassnahmen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Massnahme beinhaltet Aufgaben, Projekte und/oder zeitlich befristete Einsätze zur Umsetzung der in der IBM-Strategie 2027 verankerten Ziele.
  • Sie hat Projektcharakter.
  • Sie hat Innovationscharakter.
  • Sie dient nicht zur Erfüllung eines ausdrücklichen gesetzlichen Auftrags (Tagesgeschäft).
  • Sie ermöglicht dauerhaft eine bessere, einfachere oder effizientere Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags.
  • Sie ist zeitlich befristet.

Das SEM aktualisiert laufend die Liste der Standardmassnahmen gestützt auf die Beiträge der federführenden Behörden. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle des Aktionsplans aufgeführt. Die Kantone sowie die Bundesbehörden, die mit Kompetenzen im Bereich der Grenzverwaltung ausgestattet sind, sind verantwortlich für die Umsetzung und Führung der angekündigten Projekte. Sie erstatten dem SEM regelmässig Bericht. Wenn die Ankündigung eines Kantons oder einer Bundesbehörde zu einer Weiterentwicklung des dynamischen Aktionsplans führt, informiert das SEM die Öffentlichkeit aktiv über den Fortschritt der Projektarbeiten. Die Schlüsselmassnahmen und die Standardmassnahmen tragen gleichermassen zur Umsetzung der strategischen Ziele des IBM 2027 bei und bilden gemeinsam den IBM-Aktionsplan 2027.

Monitoring und Rhythmus der Weiterentwicklung des Aktionsplans

Das Monitoring über die Weiterentwicklung des Aktionsplans erfolgt im gleichen Rhythmus wie die Sitzungen der erweiterten Steuergruppe Grenze. Diese finden grundsätzlich alle sechs Monate statt. An diesen Sitzungen sind die beteiligten Behörden gebeten, über den Fortgang ihrer jeweiligen Projekte zu berichten. Gegebenenfalls wird das SEM die Öffentlichkeit direkt auf seiner Website aktiv über die Entwicklungen im dynamischen Aktionsplan informieren.

Letzte Änderung 29.11.2023

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