Grundsätzlich stehen für die Integration der Resettlement-Flüchtlinge die gleichen Massnahmen und Angebote der kantonalen Integrationsprogramme KIP zur Verfügung wie für andere Personen aus dem Migrations- und Asylbereich. Während die ersten Programme seit 2013 noch mit spezifischen Integrationsmassnahmen ergänzt wurden, erfolgen die Massnahmen seit ihrer Einsetzung am 1. Mai 2019 im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz IAS.
Pre-Departure Orientation
Als zusätzliche Massnahme wird bereits vor Ort in die Information der Personen investiert. Mittels einer Pre-Departure Orientation PDO werden die Flüchtlingsgruppen vor der Abreise während drei Tagen intensiv über die Gegebenheiten in der Schweiz, ihre Möglichkeiten und Pflichten, Erwartungen der Schweiz bezüglich Integration, sozio- und interkulturelle Themen sowie gesellschaftliche Werte und Normen sowie ihren Aufnahme- und Integrationsprozess vorbereitet.
Spezifisches Integrationsprogramm 2017-2021 (Bundesratsbeschluss vom 9. Dezember 2016)
Das spezifische Integrationsprogramm dient der Förderung der Integration der Flüchtlinge und der Unterstützung der Kantone. Der Grossteil der vom Bundesrat gesprochenen Gelder im aktuellen Programm (BRB vom 9. Dezember 2016) wird den Kantonen aufgrund von Leistungsvereinbarungen ausgerichtet. Das Programm enthält folgende zusätzliche Integrationsmassnahmen:
- Begleitung der Flüchtlinge während zwei Jahren im Kanton durch Coaches. Diese umfasst die Betreuung, Einschulung, Sprache, Organisation der Unterstützung durch die lokale Bevölkerung, Vorbereitung berufliche Integration und Gesundheitsversorgung;
- Einsetzung eines individuellen Integrationsplans für jeden Flüchtling;
- Information der Flüchtlinge im Kanton;
- und die Vernetzung mit Freiwilligen vor Ort.
Integrationsagenda Schweiz
Seit dem 1. Mai 2019 erfolgen die Massnahmen für die Resettlement-Flüchtlinge im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz IAS. Mit dem Ziel einer erfolgreichen sozialen und wirtschaftlichen Integration aller anerkannten Flüchtlinge und vorläufig aufgenommen Personen haben sich Bund und Kantone auf ein gemeinsames Vorgehen sowie verschiedene Wirkungsziele geeinigt. Die Erfahrungen aus den spezifischen Resettlement-Integrationsprogrammen sind in die Integrationsagenda Schweiz eingeflossen und helfen, die Massnahmen für alle vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge zu stärken.
Die Integrationsagenda Schweiz sieht ein umfassendes Informations- und Betreuungsangebot vor. Dazu zählen beispielsweise eine erweiterte Erstinformation und die Abschätzung des individuellen Integrationsförderbedarfs durch Fachpersonen, eine individuelle Beratung während des gesamten Erstintegrationsprozesses, gezielte Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration sowie ein Jobcoaching für Personen zwischen 16 und 49 Jahren und die Förderung des Kontakts zur Schweizer Gesellschaft mit dem Ziel einer erfolgreichen sozialen Integration.
Letzte Änderung 09.12.2016