Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich
Die Bundesversammlung hat das Abkommen mit der Schlussabstimmung vom 14. Juni 2024 genehmigt (Geschäft 23.070) und die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen.
Die Mitteilung nach Artikel 14, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen auch in der Schweiz erfüllt sind, ist erfolgt. Das Abkommen ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten (SR 0.935.515.14).
Letzte Änderung 31.01.2025